Region Flandern: Grundsteuersenkung zugunsten der Beschäftigung
Region Flandern: Grundsteuersenkung zugunsten der Beschäftigung
Der am 19. Dezember 1997 vom Flämischen Parlament ergangene Erlaß über die Senkung der Grundsteuer zugunsten beschäftigungswirksamer Investitionen (MB vom 31.1.1998) gestattet den Unternehmen in der Region Flandern, von einer Maßnahme zu profitieren, die die Anrechnung von der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen dienenden Investitionen auf die Grundsteuer vorsieht.
Bedingungen
Alle Unternehmen, die in der Region Flandern im verarbeitenden Gewerbe, in der Bauindustrie oder im Straßentransportgewerbe tätig sind, haben Anspruch auf Teilnahme an einer Maßnahme, die Investitionen steuerpflichtiger Firmen in gewerblich genutzte Grundstücke in der Region Flandern auf die Grundsteuer anrechenbar macht. Interessierte Arbeitgeber müssen entsprechende Anträge bis zum 30. Juni 1998 beim Ministerium der flämischen Gemeinschaft einreichen.
Teilnahme an dieser Investitionsmaßnahme wird gewährt,
- sofern das steuerpflichtige Unternehmen im Kalenderjahr 1997 den unter die Maßnahme fallenden Betrag, auf den es Anspruch erhebt, in neue Sachanlagen bzw. immaterielle Anlagewerte investiert hat;
- wenn die Stärke des vom steuerpflichtigen Unternehmen in der Region Flandern im Kalenderjahr 1997 beschäftigten Personals gegenüber dem Kalenderjahr 1996 gewachsen oder gleichgeblieben ist.
Betrag
Der von der Maßnahme vorgesehene Betrag beläuft sich pro in der Region Flandern beschäftigte Personaleinheit auf 20.000 BEF für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern; für andere Unternehmen beträgt er 10.000 BEF. Wenn das Unternehmen seine Personalstärke ausgeweitet hat, erhöhen sich diese Beträge pro jeden in 1997 zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz um 5.000 BEF bzw. pro jeden in 1997 zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz für geringqualifizierte Langzeitarbeitslose um 10.000 BEF.
Der Gesamtbetrag der Maßnahme kann sich höchstens auf den vom steuerpflichtigen Unternehmen geschuldeten Grundsteuerbetrag belaufen, wobei eine absolute Obergrenze von 100.000 ECU gilt.
Grundsteuer
Unter Grundsteuer ist der vom steuerpflichtigen Unternehmen für das Steuerjahr 1998 geschuldete Gesamtbetrag der Grundsteuer zuzüglich der Provinz- und Gemeindesteuerzuschläge zu verstehen.
Dabei handelt es sich um die Grundsteuer auf Immobilien (einschließlich Ausrüstung und Gerät), in die das steuerpflichtige Unternehmen in der Region Flandern investiert hat und die von ihm zur Ausübung von Gewerbetätigkeiten genutzt werden.
Die Maßnahme bezieht sich nicht nur auf Grundeigentum, sondern auch auf Miet- oder Pachtgrundstücke. Sie ist ferner auf die Grundsteuer anwendbar, die von der Person geschuldet wird, die das betreffende Grundstück an das dieses in der Region Flandern nutzende Unternehmen vermietet oder verpachtet hat, sofern der Mieter oder Pächter die Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall muß der Vermieter oder Verpächter, also der in dieser Eigenschaft grundsteuerpflichtige Grundeigentümer, den auf die Maßnahme entfallenden Betrag an den Mieter oder Pächter weitergeben.
Anwendungsmodalitäten
Durch Erlaß der flämischen Regierung ist noch festzulegen, was zu verstehen ist unter:
- dem Begriff der Bauindustrie und des Straßentransportgewerbes;
- geringqualifizierter Langzeitarbeitsloser;
- Personaleinheit sowie Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen.
Auch die Modalitäten hinsichtlich des einzuhaltenden Verfahrens und der Kontrolle müssen ebenfalls durch Erlaß der flämischen Regierung noch festgelegt werden.
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