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Erleichterter Einstieg in selbständige Tätigkeit für Sozialleistungsempfänger
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Erleichterter Einstieg in selbständige Tätigkeit für Sozialleistungsempfänger


In ihrem am 27. März 1998 dem Parlament vorgelegten Grundsatzdokument "Leitlinien neuer Initiativen für den Eintritt von Sozialhilfeempfängern in die Selbständigkeit" plant die Regierung eine Verbesserung der Bedingungen für Sozialleistungsempfänger (ABW), die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. So soll das Startkapital von 42.000 NLG auf maximal 60.000 NLG angehoben sowie der Zeitraum, in dem das Einkommen bis zur Höhe des Sozialhilfesatzes aufgestockt wird, von 18 auf 36 Monate verlängert werden. Geplant ist ebenfalls, Empfängern von Arbeitslosenunterstützung (WW) und Erwerbsunfähigkeitsbezügen (WAO) bessere Möglichkeiten für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu bieten.

Für Sozialhilfeempfänger sollen die Leitlinien in einem Vorschlag zur Anpassung des bereits vorhandenen "Nationalen Zusatzunterstützungssystems für Selbständige (Bbz)" ausgearbeitet werden.

Die Vorschläge beruhen auf den Ergebnissen der 1997 von der B&A-Gruppe durchgeführten Effektivitätsstudie "Sozialleistungen und selbständige Tätigkeit". Aus der Studie geht hervor, daß die Reichweite des Bbz eher begrenzt war. In den Fällen, in denen Gemeinden Sozialhilfeempfänger bei der Gründung eines neuen Unternehmens unterstützen oder bereits vorhandenen, in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen finanzielle Hilfe anbieten, erwies sich diese Unterstützung bisher jedoch als zumeist erfolgreich. Nach (durchschnittlich) 3,5 Jahren betreiben 68 % der nun selbständig Tätigen noch immer ihr Unternehmen. Für bereits vorhandene Firmen, die sich um Bbz-Unterstützung bewarben, belief sich der Anteil auf 77 %.

Anhand einer anderen (ebenfalls 1997 durchgeführten) Studie zur Bewertung des Bbz wurden für die derzeitige Regelung eine Reihe von Nachteilen erkennbar. So wurde gezeigt, daß viele Personen unmittelbar nach der Aufnahme selbständiger Tätigkeit einer Unterstützung bedürfen. Sehr oft ist der im Rahmen des Bbz gewährte Höchstbetrag an Startkapital (derzeit 42.000 NLG) zu niedrig. Auch wurde die Dauer der nach der Unternehmensgründung gezahlten Bbz-Einkommensbeihilfe (derzeit 18 Monate) von vielen der nun Selbständigen als zu kurz beurteilt.

Ferner wurde deutlich, daß viele Gemeinden mit den Regelungen des Bbz nicht ausreichend vertraut sind und ihr Umgang mit dem Bbz auffallend unterschiedlich ist. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung der Rentabilität eines neuen Unternehmens.

Im Zuge ihres Vorschlags, eine Verbesserung des Bbz herbeizuführen, würde es die Regierung unter anderem begrüßen, wenn vor der eigentlichen Unternehmensgründung eine Vorbereitungsphase eingeführt würde. Während dieser Phase würden die künftig Selbständigen weiterhin Sozialleistungen beziehen und von der Verpflichtung befreit sein, sich auf dem Arbeitsmarkt um eine Stelle zu bewerben. In der Vorbereitungsphase könnten sie außerdem Anleitung bzw. Beratung sowie einen Kredit für kleinere Investitionen oder Marktforschung erhalten. Für die Anleitung bzw. Beratung nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit können die Sozialämter der Gemeinden bis zu 3.000 NLG zur Verfügung stellen.

Im Grundsatzdokument der Regierung wird darüber hinaus die Gründung einer Projektgruppe aus Vertretern der Zentral- und Kommunalregierung angeregt. Diese Projektgruppe soll Vorschläge für die günstigste Organisationsstruktur zur Umsetzung der Bbz-Regelung ausarbeiten und insbesondere untersuchen, ob das Bbz künftig von zentralen Gemeinden umgesetzt werden kann.

Außerdem sollen die Einstiegsregelungen für Empfänger von WW und WAO verbessert werden. Gegenwärtig müssen Unternehmensgründer, die nach eineinhalb Jahren noch keine Gewinne erzielen, entscheiden, ob sie ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder diese ohne Anrecht auf WW- oder WAO-Leistungen fortsetzen. Der Zeitraum von eineinhalb Jahren soll nun versuchsweise verlängert werden. Geplant ist auch, WW-Empfängern die Möglichkeit zu geben, ohne Aussetzung der WW-Leistungen ein Training zur Vorbereitung ihrer selbständigen Tätigkeit zu absolvieren.


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