Falls Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen im Rahmen des Gesetzes über die Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW) sektorale Tarifverträge über eine feste Anzahl von Arbeitserfahrungsplätzen (Work-Experience Placement - WEPs) für Langzeitarbeitslose erzielen sollten, werden die Gemeinden pro WEP einen Lohnkostenzuschuß von mindestens 10.000 NLG an die betreffenden Arbeitgeber zahlen. In Fällen, in denen ein WEP in reguläre Beschäftigung mit Arbeitsvertrag umgewandelt wird, dessen Laufzeit nach dem Lohnkostenzuschuß wenigstens ein Jahr beträgt, wird dieser Betrag auf mindestens 12.000 NLG angehoben.
Hierauf einigten sich im März 1998 das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (SZW), der Verband Niederländischer Gemeinden (VNG), relevante Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie die zentrale Verwaltung der staatlichen Arbeitsverwaltung (ARBVO). Die zwischen diesen Parteien erfolgten Beratungen beruhen auf Abkommen, die im Herbst 1997 zwischen dem Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und den Sozialpartnern geschlossen wurden. Inhalt dieser Abkommen ist die Besetzung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose im Rahmen des (neuen) Gesetzes über die Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW).
Um in (gegenwärtigen und zukünftigen) Tarifverhandlungen Vereinbarungen über WEPs treffen zu können, hielten es die Sozialpartner für erforderlich, größere Gewißheit über die Höhe des (WIW-)Lohnkostenzuschusses zu erhalten. Die Gemeinden, die für die Umsetzung des WIW zuständig sind, würden eine möglichst große Anzahl von WEPs im Marktsektor begrüßen. Hierbei stellen die Tarifverträge ein wichtiges Instrument dar. Die betroffenen Parteien würden es gutheißen, wenn in der Tarifverhandlungsrunde 1998 Abkommen über WEPs festgelegt werden könnten. Daher wurde eine Vereinbarung über die Höhe des Lohnkostenzuschusses getroffen, auf deren Basis die Sozialpartner ihren Mitgliedern raten werden, künftig weitere Tarifabkommen (Collectieve Arbeidsovereenkomst - CAO) über JEPs zu schließen.
Mit der zentralen Verwaltung der ARBVO wurde vereinbart, daß die ARBVO bei der Umsetzung der Abkommen eine aktive Rolle als "Vermittler und Koordinator" spielen wird. Dabei soll die ARBVO die Bedürfnisse der Regionen so weit wie möglich im voraus erkennen. Auch wird die ARBVO die Gemeinden künftig aktiv über WEP-Abkommen in den Sektoren informieren. Dabei ist es von äußerster Wichtigkeit, daß in jeder Region eine deutlich ausgewiesene Informationsstelle eingerichtet wird, an die sich sowohl die Vetreter der Sektoren als auch die der Gemeinden mit Anfragen zum WIW sowie zu den Abkommen und Aktivitäten in den einzelnen Sektoren wenden können. Dieser Plan soll von der ARBVO und den Gemeinden weiterentwickelt werden.
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