Als Ergebnis der zwischen Sozialpartnern und Autonomen Regionen getroffenen Vereinbarungen haben die im Dezember 1996 von den Sozialpartnern unterzeichneten Abkommen zur Berufsbildung am 13. März 1998 zum Beschluß des II. Nationalen Berufsbildungsprogrammes (1998-2002) durch den Ministerrat geführt.
Die für das Programm vorgesehenen Mittel belaufen sich für 1998 auf 638 Mrd. ESP, die in den entsprechenden Haushalten des Staates und der Autonomen Gemeinschaften enthalten sind. Davon sollen 338,773 Mrd. ESP auf Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen entfallen.
Das II. Nationale Berufsbildungsprogramm hat folgende Ziele:
- Konsolidierung eines integrierten Berufsbildungssystems, mit dem innerhalb des staatlichen Bildungssystems eine aktive, effektive, funktionale und auf lokaler Ebene erfolgende Verknüpfung und Kooperation erreicht werden soll;
- Stärkung der Berufsbildung als wirksames Instrument im Kampf gegen Arbeitslosigkeit und als impulsgebendes Element für die Erhaltung stabiler Arbeitsplätze;
- Sicherung der Ausbildungsqualität, um Jugendliche durch ihre Berufsausbildung leistungsfähig zu machen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;
- Gewährleistung eines spezifischen Bildungsangebotes, das die Reintegration von schwer in den Arbeitsmarkt einzugliedernden Erwachsenen ermöglicht;
- Erweiterung der Zusammenarbeit der Unternehmen als qualifizierende Organisationen, wobei Teilnehmern aus Umschulungskursen sowie Schülern der Berufsfachschulen Praktika angeboten werden sollen.
Das Programm besteht aus folgenden Maßnahmen:
- Konsolidierung eines authentischen Berufsbildungsprogrammes, das - unter dem Aspekt gesteigerter Ausbildungsqualität - in drei Subsysteme unterteilt ist: Berufsfachschulen im Ausbildungsbereich, Umschulung für arbeitslose Arbeitnehmer und Weiterbildung für in Beschäftigung stehende Arbeitnehmer;
- Einführung eines Übereinstimmungs- und Anerkennungssystems;
- Schaffung eines integrierten Nationalen Qualifikationssystems zur Einführung einer in Spanien allgemeingültigen und aufeinander abgestimmten Handhabung beruflicher Qualifikationen. Zu diesem Zweck soll das Nationale Qualifikationsinstitut gegründet werden, zu dessen Struktur ein Beschäftigungsobservatorium mit folgenden Funktionen gehören wird:
- Festlegung von Verfahren und von Koordinationsvereinbarungen, die den gegenseitigen Informationsfluß gewährleisten;
- Entwicklung eines Informationsprogrammes zur Angebots- und Nachfrageentwicklung, das nach Berufen und Beschäftigungen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot gegliedert ist;
- Bestätigung erworbener Qualifikationen in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln, um im Bereich der Berufsqualifikationen größere Transparenz herzustellen;
- Verknüpfung der beruflichen Ausbildung mit den Zielen aktiver Beschäftigungspolitik und dem Kampf gegen Arbeitslosigkeit;
- Schaffung einer engeren Beziehung zwischen Betrieb und Ausbildung durch Neuregelung von Ausbildungs- und Praktikumsverträgen, die den Zugang zur Ersteinstellung erleichtern;
- generelles Angebot von Berufspraktika in den Betrieben durch Kooperationsvereinbarungen. An den Praktika können sowohl Auszubildende als auch Arbeitslose in Umschulungsmaßnahmen teilnehmen;
- Entwicklung eines integrierten Informations- und Berufsorientierungssystems, das sich - in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen und unter Berücksichtigung der spanischen Unternehmensstruktur - insbesondere an die kleinen und mittleren Betriebe wendet, damit diese über die für ihre Personalpolitik relevanten Daten verfügen können;
- Steigerung der Lebensqualität bei der Arbeit im Rahmen des Ausbildungsprozesses sowie Schutz der Umwelt und Schutz vor arbeitsbedingten Risiken;
- Schaffung von Aktionsprogrammen und Bildungsangeboten für Zielgruppen mit besonderen Problemen: Frauen über 35 Jahre, die sich in den Arbeitsmarkt wiedereingliedern wollen, Einwanderer etc.
Hervorzuheben sind hier folgende, nach Bereichen gegliederte Programmteile:
- Ausbildung in Berufsfachschulen (Ausbildungsbereich): Die Ausbildungsprogramme und Qualifikationen für erwachsene Arbeitnehmer werden an die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes angepaßt, um die wirksame Eingliederung zu fördern;
- Umschulungen (Arbeitslose): Sie zielen darauf, die Zusammenarbeit mit den Betrieben zu intensivieren, um die Wiedereingliederung zu beschleunigen;
- Weiterbildung (Arbeitnehmer in Beschäftigungsverhältnissen):
- stärkere Professionalisierung und Eingliederung in die anderen Subsysteme beruflicher Bildung;
- Einführung von Bescheinigungen über Weiterbildungskurse mit Schwerpunkt auf der Bewertung und Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen der erwachsenen Arbeitnehmer, um ihre Flexibilität zu steigern, Arbeitslosigkeit vorzubeugen und ihre Vermittelbarkeit zu sichern;
- Förderung der Berufsberatung und sektorbezogener Angebote, die integrierte Weiterbildungsangebote enthalten;
- Steigerung der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von Arbeitnehmergruppen, deren Arbeitsplätze stärker gefährdet sind oder die leichter vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden (Frauen über 45 Jahre, Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen oder niedriger Qualifikation, Selbständige und Landwirten).
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