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Beschäftigungssubventionen für innerbetriebliche Berufsbildung
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Beschäftigungssubventionen für innerbetriebliche Berufsbildung


Anfang 1998 haben sich die Bedingungen für subventionierte Beschäftigung in finnischen Unternehmen geändert.

In der Regel können einem Unternehmen Beschäftigungssubventionen gewährt werden, wenn es einen arbeitslosen Arbeitsuchenden einstellt. Dazu muß zwischen dem Unternehmen und einem vom Arbeitsamt vermittelten Arbeitsuchenden ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach dem Arbeitsvertragsgesetz geschlossen werden.

Ferner wird vom Unternehmen verlangt, daß es nach einem vom Arbeitsamt genehmigten schriftlichen Plan die bei Einstellung des Arbeitsuchenden noch unzureichenden beruflichen Fähigkeiten verbessert.

Die im Rahmen subventionierter Beschäftigung vorgesehene Ausbildung zielt auf eine Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterung der praktischen Fertigkeiten und des Wissens von Arbeitslosen ab, was wiederum den Unternehmen hilft, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.

Bei subventionierten Arbeitsverhältnissen erfolgt die Verbesserung der Fertigkeiten hauptsächlich in Verbindung mit praktischen Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Dazu muß das Unternehmen sicherstellen, daß die im subventionierten Arbeitsverhältnis beschäftigte Person bei ihrer Arbeit in ausreichendem Maße betreut wird. Deshalb soll der Arbeitgeber eine Person ernennen, die den neuen Arbeitnehmer bei seiner Arbeit anleitet, unterrichtet und kontrolliert. Die innerbetriebliche Ausbildung kann durch den Einkauf externer Ausbildungsleistungen unterstützt werden. So kann das Unternehmen z. B. Ausbildungsleistungen von Berufsbildungseinrichtungen, Zentren für Erwachsenenbildung oder anderen Anbietern erwerben.

Das Unternehmen soll zusammen mit dem in ein subventioniertes Arbeitsverhältnis eintretenden Arbeitsuchenden einen schriftlichen Plan für die innerbetriebliche Ausbildung erstellen, der dem Antrag auf Beschäftigungssubvention beizufügen ist. Die Umsetzung des Planes wird vom Arbeitsamt kontrolliert, indem es z. B. beim Unternehmer arbeitsbegleitend Informationen einholt.

Ein Unternehmen kann auch für einen befristeten Arbeitsvertrag Subventionen erhalten. Voraussetzung dafür ist, daß das Unternehmen

  • - einen Ausbildungsvertrag mit einem vom Arbeitsamt vermittelten arbeitslosen Arbeitsuchenden schließt;
  • - in Verbindung mit dem Dienstleistungspaket zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für schwervermittelbare Arbeitslose eine vorbereitende Beschäftigung anbietet;
  • - im Rahmen des Gesetzes über das Experiment zur Freistellung durch Jobrotation ersatzweise einen Langzeitarbeitslosen einstellt; oder
  • - einen Langzeitarbeitslosen für Forstarbeiten anwirbt.


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