Die drei Hauptaufgaben der Arbeitsverwaltung (Arbeidsvoorziening), mit denen sie in umfassendem Maße sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber bedient, bestehen in der Vermittlung, Chancenverbesserung sowie Information und Beratung. Arbeitsuchenden ermöglicht sie den Zugang zu einer (neuen) Arbeitstelle und Weiterbildung, wenn die absolvierte Ausbildung den Anforderungen des Marktes nicht mehr optimal genügt. Für Arbeitgeber übernimmt sie die Anwerbung und Auswahl von Personal und informiert und berät sie zu Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Mit diesen drei Hauptaufgaben unterscheidet sich die Arbeitsverwaltung als öffentlicher Anbieter von Vermittlungsdienstleistungen von anderen Arbeitsvermittlern.
Um ihre hochgesteckten Ziele als öffentliche Vermittlungsorganisation verwirklichen zu können, kooperiert die Arbeitsverwaltung im Interesse einer Harmonisierung von Angebot und Nachfrage
- mit den Berufsbildungszentren, die innerhalb der Organisation der Arbeitsverwaltung eine unabhängige Position einnehmen, aber auch mit den Frauenfachschulen und anderen Einrichtungen für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitsuchenden.
Verträge
Der Minister für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung unterteilt seinen Zuschuß für die Arbeitsverwaltung 1998 erstmals in einen Basisbeitrag in Höhe von 500 Mio. NLG (für Basisdienstleistungen) und einen Leistungsbeitrag von 570,6 Mio. NLG (für Vermittlungspläne hinsichtlich schwer vermittelbarer Arbeitsuchender sowie für Bemühungen bei der Vermittlung schwer zu besetzender offener Stellen). Damit überträgt der Minister der Arbeitsverwaltung die Aufgabe, sich in erster Linie auf die problematischen Bereiche des Arbeitsmarktes zu konzentrieren.
Auch wurden mit Gemeinden und Leistungsstellen Verträge abgeschlossen, wobei sich diese vorläufig noch auf den obligatorischen Kauf von Dienstleistungen beziehen. Diese Verpflichtung ist gegenwärtig jedoch Gegenstand der Diskussion. Die Arbeitsverwaltung strebt deshalb eine professionellere und effektivere Arbeitsweise an, damit sich die Vertragspartner auch zukünftig für die Dienstleistungen der Arbeitsverwaltung entscheiden. Darüber hinaus schließen immer mehr Gemeinden Zusatzverträge mit der Arbeitsverwaltung ab.
Die Herausforderungen
Die 1997 von der Arbeitsverwaltung eingeleitete Strategie wird 1998 fortgesetzt. Allgemein formuliert, umfaßt sie die Harmonisierung von Angebot und Nachfrage sowie die Umsetzung von Vermittlungsplänen für Arbeitsuchende, die nicht sofort selbst eine Arbeitstelle finden können.
Zur Erfüllung ihrer regulären Dienstleistungen sieht sich die Arbeitsverwaltung einer Reihe neuer Herausforderungen gegenüber. So wird z. B. Arbeitgebern und Sektoren mit schwer zu besetzenden freien Stellen sowie neuen Zielgruppen schwer vermittelbarer Arbeitsuchender, wie Älteren, Arbeitsbehinderten und Personen mit höherer Ausbildung, mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Schwerpunkte stellen gleichzeitig die neuen Herausforderungen für die Arbeitsverwaltung dar.
Neue Aufgaben
Diverse Gesetzesänderungen bringen für die Arbeitsverwaltung neue Aufgaben mit sich: das Gesetz zur Wiedereingliederung von Arbeitsbehinderten (REA), das Gesetz zur Beschäftigung Arbeitsuchender (WIW), das Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von ethnischen Minderheiten (SAMEN), das Gesetz über Flexibilität und Sicherheit (F & Z), das Gesetz über die Zuweisung von Arbeitskräften durch Vermittler (WAADI) sowie der Gesetzentwurf zur Einbürgerung von Migranten.
Zu den neuen Aufgaben gehört auch die konkrete Einrichtung eines gemeinsamen Schalters im Rahmen des SWI-Projektes. Bis Ende 1998 müssen im gesamten Land Kooperationsvereinbarungen mit Gemeinden und Unterstützungsstellen abgeschlossen sein. Es ist geplant, daß die SWI-Zentren bis Ende 2000 ihre Arbeit aufnehmen. Jeder Arbeitsuchende - ob arbeitslos oder nicht - kann dann sowohl die Arbeitsvermittlung als auch die Unterstützungsstelle am gleichen Schalter finden.
Dienstleistungen für Arbeitgeber
Da Engpässe in verschiedenen Sektoren des Arbeitsmarktes eine adäquate Lösung erfordern, hat die Arbeitsverwaltung gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden betroffener Sektoren auf nationaler und regionaler Ebene eine Strategie ausgearbeitet, um Engpässen bei der Besetzung offener Stellen entgegenzuwirken.
Des weiteren besteht bei Arbeitgebern ein erhöhter Informations- und Beratungsbedarf hinsichtlich des Arbeitsmarktes, so daß die Arbeitsverwaltung besonders hier eine ihrer Hauptaufgaben sieht. Schätzungen zufolge werden 1998 etwa 510.000 Arbeitgeber diese öffentlichen - und daher kostenlosen - Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Mit den kommerziellen Dienstleistungen, wie der Anwerbung und Auswahl von Personal, den Beratungen zu Personal- und Ausbildungsfragen sowie dem Outplacement, sind für die Arbeitgeber jedoch Kosten verbunden. Die Arbeitsverwaltung erwägt derzeit die Unterbringung dieser kommerziellen Aktivitäten in einer neu zu gründenden Einheit.
Dienstleistungen für Arbeitsuchende
Zu den Basisdienstleistungen der Arbeitsverwaltung zählt die individuelle Bedarfsanalyse, in deren Rahmen die Chancen eines Arbeitsuchenden auf dem Arbeitsmarkt geprüft und die passenden Dienstleistungen ausgewählt werden.
Bildung und Ausbildung sind wichtiger Bestandteil des Vermittlungsplanes. In diesem Jahr wird die Arbeitsverwaltung im nationalen Maßstab bei den Berufsbildungszentren (CVs) für etwa 210 Mio. NLG Ausbildungen einkaufen und bei anderen Ausbildungsanbietern für etwa 300 Mio. NLG. Die CVs verfügen über insgesamt nahezu 7.500 Ausbildungsplätze, und knapp 38.000 Personen werden in 1998 an Kursen teilnehmen.
Da die Zahl der Langzeitarbeitslosen relativ gesehen zunimmt, sollte dieser Gruppe zusätzliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für 1998 hat sich die Arbeitsverwaltung daher zum Ziel gesetzt, 59.000 Langzeitarbeitslosen zu einer neuen Arbeitstelle zu verhelfen; das sind 2 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der an ethnische Minderheiten vermittelten Arbeitstellen wird sich in diesem Jahr auf 25.000 erhöhen, was einer Zunahme um 9 % entspricht.
Zu den Zielgruppen der schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden gehören auch ältere Arbeitnehmer. Schätzungen zufolge wird der Anteil der Arbeitsuchenden im Alter von über 40 Jahren am Bestand der bei der Arbeitsverwaltung registrierten nichtarbeitenden Arbeitsuchenden 1998 um 16 % steigen. Die Arbeitsverwaltung wird nicht nur auf der Grundlage einer Analyse, die die Stellung von älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt untersucht, zur breitangelegten gesellschaftlichen Diskussion beitragen, sondern sich auch für die Bekämpfung der Altersdiskriminierung einsetzen. In Fällen, in denen keine besondere Begründung dafür vorliegt, wird die Arbeitsverwaltung Altersbegrenzungen in Stellenausschreibungen streichen. Darüber hinaus beabsichtigt sie, mit Hilfe von Experimenten eine zielgerichtete Methodik zu entwickeln, um ältere Arbeitnehmer beim Verbleiben auf dem Arbeitsmarkt bzw. bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen.
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