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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Verlängerung des Bundesprogrammes "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose"
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Verlängerung des Bundesprogrammes "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose"


Das seit Juli 1989 bestehende Programm, das die berufliche Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in unbefristete Beschäftigung zum Ziel hat, wird bis zum Jahr 2001 ausgeweitet. Mit dieser Verlängerung um drei Jahre werden weiterhin jährlich 750 Mio. DM zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bereitgestellt. Darüber hinaus werden Ausgabenreste aus den Jahren 1996 und 1997 in Höhe von 277 Mio. DM freigegeben, womit der Bundesanstalt für Arbeit, die dieses Programm durchführt, in 1998 über 1 Mrd. DM zur Verfügung stehen. Das bedeutet, daß in diesem Jahr rund 65.000 Langzeitarbeitslose mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen beruflich wiedereingegliedert werden können.

Förderkonditionen

Bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen entsprechend der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelten Lohnkostenzuschuß; das heißt, er erhält bei

  • - ein- bis zweijähriger Arbeitslosigkeit im 1. Halbjahr einen Zuschuß von 60 %, im 2. Halbjahr von 40 %;
  • - zwei- bis dreijähriger Arbeitslosigkeit im 1. Halbjahr einen Zuschuß von 70 %, im 2. Halbjahr von 50 %;
  • - über dreijähriger Arbeitslosigkeit im 1. Halbjahr einen Zuschuß von 80 %, im 2. Halbjahr von 60 %.

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