Subventionsprogramme für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Behinderte
Subventionsprogramme für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Behinderte
Unter Berücksichtigung der EU-Beschäftigungsrichtlinien und des in Griechenland geführten sozialen Dialogs wird künftig besonderes Augenmerk auf die Prävention und Bekämpfung spezieller Probleme gerichtet, denen bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Behinderte, gegenüberstehen.
Um diese Absichten umzusetzen, ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Vermittelbarkeit für die oben genannten Bevölkerungsgruppen das Hauptziel der für 1998 vorgesehenen Subventionsprogramme.
Diese im Rahmen der griechischen Politik gestarteten Programme zielen darauf, die Arbeitslosigkeit zu verringern sowie die zu ihrer Bekämpfung eingesetzten passiven Maßnahmen in eine aktive Politik zur Förderung der Beschäftigung umzuwandeln.
Als großes Ziel wurde die Verbesserung der Vermittelbarkeit sowohl von Jugendlichen zwischen 20 und 27 Jahren als auch von Langzeitarbeitslosen zwischen 28 und 65 Jahren festgelegt, die auch zur Teilnahme an den Programmen berechtigt sind.
Junge Arbeitslose erhalten nach dreimonatiger, Langzeitarbeitslose nach sechsmonatiger Registrierung bei der staatlichen Arbeitsvermittlung (OAED) eine Karte, die ihnen Anspruch auf Beschäftigung, Arbeitserfahrung oder Ausbildung verleiht. Die arbeitslosen Personen müssen sich selbst um ihre Beschäftigung bemühen. Vorrang wird dabei der Berufserfahrung und der Schaffung günstiger Bedingungen für die Anwendung aktiver Beschäftigungspolitik in Kombination mit den Programmen eingeräumt, die Ausbildung und Beschäftigung miteinander verbinden.
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