Die Telearbeit verbreitet sich in zunehmendem Maße sowohl bei einigen Großunternehmen (insbesondere im EDV-Sektor und im Kommunikationsbereich) als auch bei den kleinen Anbietern von Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um eine Arbeit, bei der die traditionellen Maße von Raum und Zeit durch die Anwendung von EDV und/oder Telematik modifiziert werden. Von vielen Seiten wird daher auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Form der Arbeit, die in unserer von mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten charakterisierten Zeit besonders geschätzt wird, zu regeln, damit sie eine tatsächliche Chance für die Arbeitnehmer darstellen kann - und nicht zu einem Risiko oder negativen Faktor wird. Diesbezüglich wird auf eine Reihe von Problemen aufmerksam gemacht: auf den Schutz einiger Grundrechte für den Arbeitnehmer, wie das Informationsrecht, d. h. die sogenannte "Informatiksozialität" (socialità informatica) oder auf das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung. Unter "Informatiksozialität" ist vor allem die interaktive Verbindung mit dem Sitz des Arbeitgebers (oder des Auftraggebers) sowie die Verbindung mit allen Systemnutzern zu verstehen. In diesen Zusammenhang gehört auch das Recht auf die Verbindung mit den gewerkschaftlichen Betriebsvertretungen (Rappresentanze Sindacali Aziendali - R.S.A.) und den Berufsverbänden der selbständigen Telearbeiter. Sie hat wichtige Auswirkungen auf die Entwicklung der beruflichen Kenntnisse, auf die Karrieremöglichkeiten, die Organisations-, Verbands- und Gewerkschaftsbeziehungen, den Schutz der eigenen Rechte, die Entwicklung der Tarifverträge (die sich faktisch noch im Anfangsstadium befinden) etc. Hier stellt sich zusätzlich das Problem der Vertraulichkeit der vom Arbeitnehmer gemachten Mitteilungen bei der Ausübung dieser Rechte. Die Telearbeit bewirkt tiefgreifende Veränderungen in der Organisation der Arbeit und der Arbeitsbeziehungen. Einerseits bleibt der Telearbeiter durch die Datenverarbeitungs- und Telematiktechniken in starkem Maße in den Produktionskontext eingebunden. Andererseits ermöglicht ihm die außerbetriebliche Arbeit keine größere Selbständigkeit, da er sich der Kontrolle des Unternehmers nicht entziehen kann. Diese besondere Situation kann seine soziale Schwäche sowie das Risiko der Isolation gegenüber anderen Kategorien von im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern verschärfen. In diesem Sinne kann die Telearbeit die Möglichkeit bieten, geltende Gesetze zum Arbeitsschutz zu umgehen, um weniger geschützte Arbeitnehmergruppen zu schaffen und die Grundrechte der Person außer Kraft zu setzen.
Trotz all dieser problematischen Aspekte entwickeln sich verschiedene Formen von Telearbeit (ortsunabhängige, an die Wohnung gebundene, abhängige oder selbständig-halbabhängige Arbeit, abgesehen vom Telearbeiter-Unternehmer oder Freiberufler, der aber in diesem Zusammenhang vielleicht weniger schutzbedürftig ist). Ein weiterer interessanter und noch vollständig zu definierender Aspekt betrifft den Wechsel zwischen der Arbeit innerhalb eines Betriebs und der Telearbeit; dabei ist offensichtlich, daß Mechanismen auf normativer (gesetzlicher und tariflicher) Ebene zu untersuchen sind, um zu vermeiden, daß der Status von Telearbeit mit dem Status einer "abgegrenzten" Beschäftigung gleichgestellt wird, die die Chancen für die Karriere und für die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses faktisch reduziert. Da einer der Hauptfaktoren der vertraglichen und wirtschaftlich-sozialen Schwäche der halbabhängigen Arbeitnehmer durch die fehlende Arbeitsplatzsicherheit verursacht wird, könnte ein Recht auf die Erneuerung des Mitarbeitvertrages eingeführt werden, sofern der Auftraggeber in gewissen zeitlichen Abständen wiederholt auf selbständige Telearbeit zur Realisierung der gleichen Aktivitäten zurückgreift. In Ermangelung von bestimmte Parameter definierenden Tarifverträgen sollten für die Vergütung Mindesttabellen beschlossen werden, um die Wahrung des Prinzips der ausreichenden Entlohnung (Art. 36 der Verfassung) zu sichern. Dies sollte geschehen, nachdem die Ansichten der sich gegenüberstehenden Parteien durch die nunmehr bewährte Praxis der "konzertierten Aktion" zwischen den gewerkschaftlichen Verbänden eingeholt wurden. Schließlich soll daran erinnert werden, daß diese neue Art der Arbeit eine Lösung des Problems der Arbeitsuche für zahlreiche Personengruppen darstellen kann: für Frauen, die Tätigkeiten im familiären Rahmen ausüben oder Pflegepflichten gegenüber älteren, kranken Personen etc. nachkommen; für Studenten; für Personen mit Geh- oder anderen Behinderungen etc. So gesehen bleibt die Telearbeit eine bemerkenswerte Chance, für die jedoch so schnell wie möglich eine Regelung gefunden werden muß.
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