Leiharbeit in Italien: Erste bedeutende Entwicklungen
Leiharbeit in Italien: Erste bedeutende Entwicklungen
Im April 1998 schlossen die Confindustria (der wichtigste Arbeitgeberverband) und die Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL eine Vereinbarung über Leiharbeit, auf deren Grundlage sowohl die Vergütung als auch eventuelle spezifische, die verschiedenen Bereiche betreffende Maßnahmen auf betrieblicher Ebene verhandelt werden können. Auf diese Weise hat das Ministerium den Willen bekundet, den betreffenden Parteien die Kompetenz zur Bestimmung der Parameter für die Anwendung dieser neuen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zu übertragen, anstatt eine Regulierung durch Verordnung von oben durchzusetzen. In der Vereinbarung ist für die Inanspruchnahme von Leiharbeit eine Höchstquote von 8 % der gesamten mit unbefristetem Vertrag eingestellten Belegschaft vorgesehen. Dieser Anteil dürfte den Anforderungen der Betriebe genügen, zumal in anderen Ländern nur eine Quote von etwa 3 % erreicht zu sein scheint.
Bis heute (April 1998) beläuft sich die Zahl der vom Arbeitsministerium anerkannten und deshalb in einem entsprechenden Verzeichnis eingetragenen Leiharbeitsfirmen auf 26 (siehe auch iMi 61, S. 10). Zu vermerken ist unter anderem das für Leiharbeit festgestellte Interesse der öffentlichen Verwaltungen im weiteren Sinne (Handelskammerverband, gemeindeeigene Betriebe etc.), das auf das Erfordernis flexiblen Personals verweist.
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