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Stellenpool-Teilnehmer mit Inhalt ihrer Arbeit zufrieden
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Stellenpool-Teilnehmer mit Inhalt ihrer Arbeit zufrieden


Wie aus den Ergebnissen einer vom Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung finanzierten und 1997 vom NIA'TNO-Forschungsinstitut durchgeführten Studie über die Beschäftigung von Stellenpool-Teilnehmern (De arbeit van banenpoolers) abgeleitet werden konnte, waren Personen, die an einem Stellenpool teilnahmen, mit den Inhalten ihrer Arbeit und ihren Arbeitsbedingungen im allgemeinen zufrieden. Sie schienen mit ihrer Arbeit sogar zufriedener zu sein als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Dennoch waren ihre Antworten hinsichtlich der Höhe ihres (gesetzlichen Mindest-)Lohnes und ihrer Zukunftsperspektiven weniger positiv.

Die Stellenpool-Regelung (BP regeling) wurde Anfang der neunziger Jahre in Kraft gesetzt, wodurch subventionierte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose mit einer mehr als dreijährigen Arbeitslosigkeit und großem Abstand zum Arbeitsmarkt geschaffen werden konnte. Die Regelung lief am 1. Januar 1998 aus und wurde durch das Gesetz über die Beschäftigung Arbeitsuchender (WIW) abgelöst. Die Tätigkeiten aller Stellenpool-Teilnehmer (ca. 23.000) wurden mit dem WIW in Formen subventionierter Beschäftigung umgewandelt.

Im Rahmen der Stellenpool-Regelung erfolgte die Einstellung Langzeitarbeitsloser bei einer Stellenpool-Organisation, die die Regelung unter Verantwortlichkeit der Gemeinde umsetzte. Die Organisation übernahm die Vermittlung von Teilnehmern in zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze des öffentlichen und gemeinnützigen Sektors, wofür sie einen finanziellen Ausgleich erhielt (inleenvergoeding). Angeboten wurden z. B. Tätigkeiten als Hausmeister/Pförtner, Verwaltungshilfe, Gärtner, Straßenfeger, Lehrer in Kindergärten, Busfahrer usw.

Grund für die Untersuchung war, daß über Arbeitsinhalt, Arbeitsbedingungen und Beratung bzw. Unterstützung von Stellenpool-Teilnehmern nur wenig Informationen vorlagen. Bis dahin war lediglich bekannt, daß die Abwesenheitszahlen vergleichsweise hoch lagen und daß der Anteil derer, die in eine reguläre Beschäftigung übernommen wurden, gering war. Die Untersuchung wurde auf der Grundlage von Gesprächen mit 125 Stellenpool-Teilnehmern, 10 Vertretern von Stellenpool-Organisationen sowie 126 Arbeitgebern durchgeführt, die zusätzliche Arbeitsplätze für die Zielgruppe geschaffen hatten.

Die Stellenpool-Teilnehmer erhielten für ihre Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn. Um ihre Übernahme in eine reguläre Beschäftigung zu fördern, konnten sie unter bestimmten Bedingungen auch Arbeitserfahrung im Marktsektor sammeln. Seit Einführung des WIW im Januar 1998 ist die Vermittlung von Arbeitsplätzen im Marktsektor allgemein erlaubt.

Von den befragten Stellenpool-Teilnehmern waren 50 % mit ihrer Arbeit zufrieden, 31 % sogar sehr zufrieden. Diese Zufriedenheit bezog sich insbesondere auf den Inhalt der Arbeit (61 %), das Verhältnis zu Kunden bzw. Patienten (52 %) sowie auf das Verhältnis zu Kollegen und/oder zum Aufsichtspersonal (34 %). Der Untersuchung zufolge war einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg der Stellenpools die auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Beschäftigung. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so viele Teilnehmer mit ihrer Arbeitstelle zufrieden erklärten.

Bei der Frage nach weniger positiven Aspekten ihrer Beschäftigung hatte ungefähr ein Drittel der Befragten nicht sofort eine Antwort. Mehr als 20 % gaben spontan die Höhe ihres Lohnes an, 14 % waren mit dem Inhalt ihrer Arbeit unzufrieden, und 8 % erinnerten an die mangelnden Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung und/oder den Aufbau eines Rentenanspruches.

Von den befragten Arbeitgebern, die zusätzliche Arbeitsplätze für die Zielgruppe geschaffen hatten, schätzten etwa 50 % die Fertigkeiten der Stellenpool-Teilnehmer als ausreichend für den Übergang in reguläre Beschäftigung ein. Ein Viertel der Teilnehmer war der Meinung, daß es für sie möglich sein sollte, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Die meisten Teilnehmer würden gern eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt aufnehmen, obwohl sie eine Umwandlung ihres Stellenpool-Platzes in eine reguläre Stelle mit höherem Lohn und besseren Aussichten vorzögen. Sowohl die Stellenpool-Organisationen als auch die Arbeitgeber und Teilnehmer verwiesen darauf, daß das Potential der Möglichkeiten für eine Übernahme in reguläre Beschäftigung nicht voll ausgeschöpft werde. Alle waren der Meinung, daß eine andere, ermutigendere Herangehensweise der Stellenpool-Teilnehmer eventuell zweckdienlicher gewesen wäre.

Die Untersuchung zeigt ferner, daß es sich bei den Stellenpool-Plätzen zumeist (82 %) um neue Stellen handelte. In 12 % der Fälle waren es "alte" Arbeitsplätze, die im Zuge einer Rationalisierung abgebaut, jedoch als subventionierte, zusätzliche Stellenpool-Plätze wieder eingerichtet wurden.

Auf die Frage, warum die Arbeitgeber subventionierte Stellenpool-Teilnehmer beschäftigen, gaben 36 % von ihnen die billige Arbeitskraft als Grund an. 29 % argumentierten, daß dadurch die Arbeitsbelastung ihrer eigenen Beschäftigten vermindert werde, und 27 % schufen "aus sozialen Gründen" einen zusätzlichen Arbeitsplatz. In den meisten Fällen betrachten und behandeln die Arbeitgeber ihre Stellenpool-Angestellten wie ihre regulären Arbeitnehmer.


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