Durch Gesetzesverordnung Nr. 78-A/98 vom 31. März 1998 wurde das Netz der Beratungszentren für Unternehmen (Centros dos Formalidades das Empresas - CFE), das seit März 1997 in Lissabon und Porto als Experiment unterhalten wurde, auf ganz Portugal ausgedehnt.
Diese Zentren stellen Beratungs- und Informationsdienste zur Verfügung und sollen bei der Gründung, Restrukturierung und Auflösung von Unternehmen behilflich sein. Damit reihen sie sich in die Beschäftigungsleitlinien ein, die für 1998 auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Luxemburg zur Erleichterung der Gründung und Führung von Unternehmen festgelegt wurden (Pfeiler II: Entwicklung des Unternehmergeistes). Die Zentren werden auf Vorschlag des Wirtschaftsministers durch einen gemeinsamen Erlaß der den beteiligten Dienststellen vorstehenden Minister und des Ministers für öffentliche Verwaltung eingerichtet.
Die Einrichtung jedes CFE hängt von der Bewerbung ab, die im Wirtschaftsministerium durch sogenannte Gastgeber- oder Aufnahmeeinrichtungen eingereicht wird. Dabei handelt es sich vor allem um öffentliche Organe und Einrichtungen, um Unternehmerverbände, Industrie- und Handelskammern und Berufsverbände. Als Gastgebereinrichtungen gelten solche, die sowohl die für den Betrieb der CFE erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Ausrüstungen als auch geeignetes Personal für die Informations- und Beratungsdienste, die Verwaltungsstruktur sowie eine Beteiligung an den Betriebskosten zur Verfügung stellen wollen. Aufnahmeeinrichtungen bieten lediglich die Bereitstellung technischer Ausrüstung an, die für den Betrieb der CFE erforderlich sind.
Allen Beratungsstellen sind folgende Einrichtungen angeschlossen:
- eine Geschäftsstelle des Nationalen Registers für Juristische Personen (RNPC);
- ein Notariat;
- eine Außenstelle der Oberfinanzdirektion (DGCI);
- ein Büro zur Förderung des Handelsregisters (GARC);
- eine Zweigstelle des für den jeweiligen Wirkungsbereich des CFE zuständigen Regionalzentrums für soziale Sicherheit (CRSS).
Bei den CFE können auch andere öffentliche oder privat zugängliche Dienststellen eingerichtet werden sowie Außenstellen der CFE selbst, was auf der Grundlage eines gemeinsamen Erlasses der Minister für Finanzen, Justiz, Wirtschaft sowie Arbeit und Solidarität erfolgt.
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