Belgien: Zur Förderung der beruflichen Bildung hat die belgische Regierung für Unternehmen, die in der Region Wallonien eine Betriebsstätte besitzen und maximal 50 Arbeitnehmer beschäftigen, Berufsbildungsschecks zur teilweisen Kostenübernahme der von Arbeitnehmern, Geschäftsführern oder aktiven Teilhabern besuchten Berufsbildungsgänge eingeführt. - Auf Grundlage eines im September 1998 ergangenen Erlasses hat die flämische Regierung nun einen Plan verabschiedet, der es Arbeitgebern im gewerblichen Privatsektor ermöglicht, bei unbefristeter bzw. auf mindestens ein Jahr befristeter Einstellung schwervermittelbarer Arbeitsloser einen Arbeitserfahrungszuschuß zu erhalten. - Mit dem im Juli 1998 verabschiedeten Gesetzesvorentwurf zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben wird ein eigenständiges Gesetz vorbereitet, das neben einer Gleichstellung beider Geschlechter in den Systemen der Klassifizierung von Tätigkeiten auch verstärkte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Diskriminierung vorsieht.
Deutschland: Zur Ausschöpfung der mit Telearbeit verbundenen Beschäftigungspotentiale haben die Bundesministerien für Arbeit bzw. Wirtschaft die Initiative "Telearbeit" entwickelt, um durch Identifizierung und Abbau vorhandener Hemmnisse sowie durch Aufklärung der potentiell Betroffenen die Verbreitung dieser Arbeitsform auch in Deutschland voranzutreiben.
Griechenland: Das neue Gesetz zur Regelung von Arbeitsverhältnissen und zur Einrichtung einer Aufsichtsbehörde regelt Fragen, die sich unter anderem auf besondere Beschäftigungsformen, Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitregelung, lokale Beschäftigungsvereinbarungen, Elternurlaub und die besonderen Aufgabenbereiche der Arbeitsaufsichtsbehörde beziehen.
Spanien: Untersuchungen zufolge haben seit der Arbeitsreform in 1997 zunehmend mehr Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen können, wenngleich die Zahl der mit befristetem Vertrag Beschäftigten trotz leichten Rückgangs weiterhin hoch bleibt. - Der Nationale Aktionsplan (NAP) für Beschäftigung hat vorrangig solche Maßnahmen berücksichtigt, die auf die Steigerung der weiblichen Beschäftigungsquote und die Verringerung gegen Frauen gerichteter Diskriminierungen bei der Entlohnung, bei der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten sowie bei der Besetzung von Führungspositionen zielen.
Frankreich: Nach einer sechsmonatigen Arbeitserfahrung, die sechs ANPE-Bedienstete 1998 während eines zwischen der deutschen Bundesanstalt für Arbeit und der französischen ANPE erstmalig stattgefundenen Personalaustauschs sammeln konnten, erfolgt nun eine Analyse der deutschen Praktiken, um sie für die ANPE-Arbeitsämter nutzbringend anzuwenden. - In einem den Sozialpartnern im Oktober 1998 vom Arbeitgeberverband der Textilindustrie unterbreiteten Entwurf einer Branchenvereinbarung über die ab 2000 bzw. 2002 geltende Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden werden neben dem jährlichen Überstundenkontingent auch die Arbeitsvergütungen sowie die Arbeitszeit von Führungskräften geklärt. - Gegenwärtig wird von der Ministerin für Beschäftigung und Solidarität eine Reform der beruflichen Bildung vorbereitet.
Italien: Von Beauftragten des Arbeitsministeriums derzeit vorbereitete Gesetzesvorlagen zielen auf beschäftigungsfördernde Maßnahmen, mit denen unter anderem die Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Beschäftigungsverhältnisse sowie die Einrichtung einer öffentlichen Stelle zur Kontrolle und Beobachtung von Unternehmen auf dem Weg in die Legalität durchgeführt werden sollen. - Vor kurzem wurde zwischen den wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen und der "Assindustria" im Rahmen einer 1998 getroffenen Gesamtvereinbarung eine Vereinbarung zur Wiedereinstellung von aus der Produktion ausgeschlossenen Arbeitnehmern und zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen geschlossen. - In einer im August 1998 veröffentlichten Gesetzesverordnung werden genau definierte Voraussetzungen für Gemeinden benannt, die zuvor zu Krisengebieten erklärt worden sind. - Non-Profit-Organisationen, die gemeinsam mit den lokalen Körperschaften entwickelte Pilotprojekte zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und zur Entwicklung von Hilfsdiensten für marginalisierte bzw. sich in schwierigen Situationen befindliche Personen durchführen wollen, können künftig Mittel des Fonds für Non-Profit-Initiativen in Anspruch nehmen. - Mit dem auf zwei Jahre angelegten Experiment "Mindesteinkommen zur Eingliederung" können Einzelpersonen oder Familien, denen das soziale Abseits droht, Zuwendungen zur Einkommenserhöhung erhalten oder an personengebundenen Programmen zur sozialen Integration teilnehmen. - Für die Gewährung von Kapitalbeihilfen oder Steuerkrediten, die im Gesetz "Positive Aktionen zur Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen" vorgesehen sind, hat das Ministerium für Industrie, Handel und Handwerk im Juli 1998 die Kriterien und Modalitäten näher erläutert.
Niederlande: In der Koalitionsvereinbarung der neuen links-liberalen Regierung wird die Schaffung von bezahlter Beschäftigung durch eine spezielle, mit zusätzlichen Mitteln geförderte Beschäftigungspolitik als eines der wichtigsten Ziele für die kommenden vier Jahre genannt. - Nach einer Reformierung der Unterstützungsprogramme und ihrer Verwaltung billigte das Parlament im Frühjahr 1998 das "Gesetz über die Wiedereingliederung" (REA-Gesetz), das - unter Forcierung der Eigenverantwortung der Betreuten - mit einem umfassenden Plan die Lösung der gegenwärtigen Probleme im Bereich der Wiedereingliederung bzw. Rückführung in das Arbeitsleben anstrebt. - Neben gegenwärtig zwischen Gemeinden, der staatlichen Arbeitsverwaltung und den Sozialversicherungsagenturen landesweit eingerichteten Kooperationseinheiten ("Zentren für Arbeit und Einkommen") soll zur Kategorisierung der registrierten Arbeitsuchenden ein neues, einheitlich anwendbares System geschaffen werden, um die Chancen von Arbeitsuchenden so präzise wie möglich bewerten zu können. - Laut Mitteilung des Ministers für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung konnten durch die "Regelung über zusätzliche Beschäftigung für Langzeitarbeitslose" (EWLW) bis 1. Juli 1998 von den Gemeinden und im Pflegesektor mehr als 30.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Österreich: Zur Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale im Dienstleistungssektor hat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Basis des Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Beschäftigung die Durchführung des mit 150 Mio. ATS ausgestatteten Pilotprogramms "NEW START" bestimmt. - Aufgrund der auch unter behinderten Personen zunehmenden Arbeitslosigkeit wurde in Einklang mit dem NAP eine weitere, speziell auf die berufliche Qualifizierung und Integration dieser Personengruppe gerichtete aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahme entwickelt. - Im Rahmen des NAP konnte für die Stadt Wien ein territorialer Beschäftigungspakt vorgelegt werden, mit dem sowohl arbeitsmarkt- als auch strukturpolitische Maßnahmen realisiert werden sollen. - In dem Bestreben, passive Arbeitsmarktpolitiken in aktive Arbeitsmarktpolitiken umzuwandeln, wird gegenwärtig der Weiterbezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe während aller durch das AMS vermittelten Qualifizierungsmaßnahmen diskutiert.
Portugal: Während eines im September 1998 in Lissabon veranstalteten internationalen Treffens wurde die Schaffung von Arbeitsplätzen in sozial schwachen Stadtgebieten und ländlichen Bereichen untersucht. - Während eines im September 1998 auf den Azoren stattgefundenen Seminars zur Unterbeschäftigung wurden auch deren begriffliche
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