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"Maßnahmen" und die vier Pfeiler der Luxemburg-Leitlinien für 1998
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"Maßnahmen" und die vier Pfeiler der Luxemburg-Leitlinien für 1998


In den Schlußfolgerungen, die der Vorsitz der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen (20./21. November 1997) in Luxemburg bekanntgab, sind die beschäftigungspolitischen "Leitlinien" für 1998 enthalten. Diese umfassen 19 einzelne Politikbereiche und sind in vier zentralen Aktionsfeldern ("Pfeilern") zusammengefaßt.

Wie in den vorigen Ausgaben von inforMISEP "Maßnahmen" soll an dieser Stelle die Beziehung zwischen den aus einzelnen Mitgliedsländern berichteten Maßnahmen und den vier Pfeilern kurz beleuchtet werden.

Zunächst wird eine Einordnung der beschlossenen Maßnahmen vorgenommen. Auf die Verbesserung der Vermittelbarkeit (Pfeiler I) zielen erneut die meisten der in den Beiträgen vorgestellten Maßnahmen. Mit Hilfe eines Lohnkostenzuschusses sollen in der Region Flandern (Belgien) die Chancen von Personen, die länger als 36 Monate arbeitslos sind, verbessert werden, indem ihnen auf der Grundlage hinzugewonnener Arbeits- und Berufserfahrung ermöglicht wird, leichter einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft finden. In Wallonien (Belgien) wurde ein System zur Förderung der beruflichen Bildung durch die Ausgabe von Berufsbildungsschecks eingerichtet, das Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten vorbehalten ist und die teilweise Kostenübernahme für die von Arbeitnehmern besuchten Berufsbildungsgänge ermöglicht. In Italien sind im Rahmen der Vereinbarungen für Gebiete des Mezzogiorno zwischen den Sozialpartnern Vereinbarungen getroffen worden, die mit Hilfe von gegenüber dem Normalfall günstigeren Konditionen auf die Wiedereinstellung von bestimmten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen bzw. auf deren Qualifizierung abzielen. Die niederländische Koalitionsvereinbarung vom August 1998 sieht die Verstärkung der Maßnahmen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie die Verbesserung ihres beruflichen Aufstiegs vor. In Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung (NAP) hat die österreichische Bundesregierung das Pilotprogramm "NEW START" aufgelegt, das die Förderung von allen Einrichtungen und Betrieben vorsieht, die für beim Arbeitmarktservice (AMS) vorgemerkte Arbeitslose Dauerarbeitsplätze im Dienstleistungsbereich anbieten. Diesen Zusammenhang betont auch der Territoriale Beschäftigungspakt für Wien, der von der Stadt, dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) und dem AMS getragen wird und mit einem Finanzvolumen von rund 750 Mio. ATS ausgestattet ist; mit seiner Hilfe sollen für Wien, das eine für österreichische Verhältnisse überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit aufweist, sowohl arbeitsmarktpolitische Ziele (d.h. die Schaffung von Beschäftigung auf regionaler und lokaler Ebene) als auch strukturpolitische Ziele (d.h. die Verstärkung der positiven Beschäftigungsperspektiven im Dienstleistungsbereich) verwirklicht werden.

Auf die Entwicklung des Unternehmergeistes (Pfeiler II) entfallen nur einige der beschlossenen Maßnahmen, über die in dieser Ausgabe berichtet wird. Hierbei handelt es sich vor allem um politische Initiativen in Deutschland und Österreich, die auf die Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zielen. In Deutschland wird angesichts des tiefgreifenden strukturellen Wandels, der mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden ist, durch die Initiative "Telearbeit" versucht, die in diesem Bereich vorhandenen Beschäftigungspotentiale noch besser als bisher zu nutzen. In Österreich sind die unter Pfeiler I erwähnten Maßnahmen ("NEW START" und "Territorialer Beschäftigungspakt Wien") Teil von Initiativen, die die in der Entwicklung von Dienstleistungen liegenden Beschäftigungspotentiale erschließen und fördern sollen. Die italienischen Gesetzesvorlagen zur Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse ("das Auftauchen" - l'emersione) sind in einem weiteren Sinne ebenfalls dem zweiten Pfeiler zuzuordnen; es wird erwartet, daß damit ein positiver Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet wird.

Zu Pfeiler III zählt der Entwurf einer Vereinbarung über die Verkürzung der gesetzlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden in der französischen Textilindustrie. Diese Vereinbarung stellt ein Beispiel für die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes ("Loi Aubry") dar (vgl. inforMISEP "Maßnahmen" Nr. 63, S.28). Der Modernisierung der Arbeitsorganisation dienen auch Teile des griechischen Gesetzes zur "Regelung von Arbeitsverhältnissen und zur Einrichtung einer Arbeitsaufsichtsbehörde", das besondere Formen der Beschäftigung (z.B. Tele- und Heimarbeit) sowie bestimmte Aspekte der Teilzeitarbeit regelt. Auch die Gesetzesvorlagen in Italien zur Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Aus den Mitgliedsländern wird stärker als zuvor über Maßnahmen berichtet, die sich auf eine Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit (Pfeiler IV) beziehen. Der Bekämpfung geschlechtsbedingter Diskriminierung dient der Vorentwurf eines belgischen Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den sozialen Sicherungssystemen und am Arbeitsplatz, wobei auch entsprechende EU-Direktiven hinsichtlich der Beweislast bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Durchführung des spanischen Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung, der das Ziel der Herstellung von Chancengleichheit für Frauen besonders nachdrücklich verfolgt, sind bisher zwei neue Maßnahmen verabschiedet worden, die die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihre stabile Beschäftigung in Berufen und Tätigkeiten mit geringem Frauenanteil fördern sollen. Der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen in Griechenland Regelungen über Elternurlaub, die in dem bereits erwähnten "Gesetz zur Regelung von Arbeitsverhältnissen und zur Einrichtung einer Aufsichtsbehörde" enthalten sind. In den Niederlanden wird die Erhöhung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt (Koalitionsvereinbarung August 1998).

Dem in Pfeiler IV enthaltenen Ziel, die Eingliederung Behinderter in das Erwerbsleben zu fördern, folgen eine niederländische und eine österreichische Maßnahme: In den Niederlanden soll die Rückführung erwerbsunfähiger Personen in das Arbeitsleben durch ein Experiment mit personengebundenem Budget der Wiedereingliederung von arbeitslosen (teil-)erwerbsunfähigen Personen dienen. In der niederländischen Koalitionsvereinbarung von August 1998 wird überdies die Erhöhung der Anzahl von Plazierungen in geschützten Arbeitsverhältnissen (WSW-Gesetz) angekündigt. In Österreich sind die speziellen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des NAP durch eine neue Form aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ergänzt worden ("Arbeitsstiftung für die berufliche Qualifizierung Behinderter").

Im Zusammenhang mit Pfeiler IV sind auch die in Italien per Gesetzesverordnung eingeführten "Mindesteinkommen zur Eingliederung" zu nennen; in ersten, zeitlich begrenzten Versuchen sollen auf kommunaler Ebene "Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung durch die Unterstützung von Personen" ergriffen werden, "denen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht das Abseits droht". In Italien soll auch die "Förderung einiger Non-Profit-Initiativen" greifen, wenn sie sich der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung widmen.

Einige Beiträge informieren über die Entwicklungen bestehender arbeits- und beschäftigungspolitischer Programme. In den Niederlanden sind im Rahmen der "Regelung über zusätzliche Beschäftigung für Langzeitarbeitslose (EWLW)" von den Gemeinden und im Pflegesektor bis 1. Juli 1998 mehr als 30.000 Arbeitsplätze mit je 32 Stunden/Woche geschaffen und besetzt worden. In einem österreichischen Beitrag werden Aufwendungen für die Arbeitsmarktpolitik für 1996 und 1997 zusammengefaßt; daraus geht hervor, daß sich das Verhältnis von aktiven zu passiven Mitteln im Jahresvergleich zugunsten der aktiven Arbeitsmarktpolitik verschoben hat. Quantitative Informationen werden auch über die von der schwedischen Regierung im Herbst 1997 vorgeschlagene Fünfjahresinitiative für Erwachsenenbildung (AEI) geliefert, die Personen mit Pflichtschulabschluß in die Lage versetzen soll, Bildungsleistungen der höheren Sekundarstufe zu erhalten. Schließlich können sich die Leserinnen und Leser über den Stand der Maßnahmen zur

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Vereinigten Königreich informieren (New Deal).

Ferner wird in einigen Beiträgen über Reformvorhaben berichtet, die für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik von Bedeutung sind. Dazu gehören die Vorbereitung der Reform der beruflichen Bildung in Frankreich ebenso wie die in der niederländischen Koalitionsvereinbarung vorgeschlagenen politischen Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, mehr Personen in bezahlte Beschäftigung zu bringen; einzelne Elemente sind im Zusammenhang mit den einzelnen Pfeilern oben bereits erwähnt worden. Aus Schweden wird über den Vorschlag einer Arbeitsgruppe zur Förderung des Ausbaus der beruflichen Fertigkeiten von Arbeitnehmern berichtet. Des weiteren hat die schwedische Regierung im Oktober 1998 ein neues allgemeines Beschäftigungsziel vorgeschlagen: Die Beschäftigungsrate der 20- bis 64jährigen soll von 74% in 1997 auf 80% in 2004 steigen. Dies ergänzt das Ziel, die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 2000 auf 4% zu halbieren.

Weitere Beiträge stellen allgemeine, für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik wichtige Entwicklungen vor. So wird aus Spanien über erste Erfahrungen berichtet, die sich auf das von den Sozialpartnern im April 1997 unterzeichnete Abkommen zur Beschäftigungssicherheit bezieht, das darauf zielte, befristete Arbeitsverhältnisse unattraktiver und unbefristete Arbeitsverhältnisse attraktiver zu machen.

Über die für die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik wichtigen organisatorischen Voraussetzungen innerhalb der Arbeitsverwaltungen und ihrer Zusammenarbeit mit den Kommunen wurde in einem niederländischen Memorandum berichtet; es befürwortet auch eine landesweit einheitliche Kategorisierung von Arbeitsuchenden entsprechend ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt.


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