Rotation in den Arbeitsverträgen und die Arbeitsmarktreform von 1997
Rotation in den Arbeitsverträgen und die Arbeitsmarktreform von 1997
In dem von den Sozialpartnern im April 1997 unterzeichneten Abkommen zur Beschäftigungssicherheit (siehe inforMISEP "Maßnahmen" Nr. 58, 59 und 60) stellt die Verminderung der Rotation auf dem Arbeitsmarkt ein vorrangiges Ziel dar, wenngleich nicht definiert wurde, was genau unter Rotation zu verstehen ist. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist seit Abschluß des Abkommens vielschichtig verlaufen; auch wenn kein Zweifel daran besteht, daß die Regelungen zur Unterstützung des Abkommens ausschlaggebend für den Anstieg der unbefristeten Beschäftigung waren, kann die Entwicklung anderer Indikatoren zu einem anderen Eindruck führen. Grund hierfür ist, daß die erreichte höhere Stabilität in einigen Bereichen deutlicher erkennbar ist als in anderen.
Da es sich hierbei um ein Schlüsselthema des spanischen Arbeitsmarktes handelt, ist es wichtig, die Entwicklung der Hauptindikatoren zu analysieren, um die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf die Arbeitsplatzstabilität nachvollziehen zu können.
Die Reform von 1997 strebt eine Umverteilung zwischen befristeter und unbefristeter Beschäftigung mit folgenden Maßnahmen an:
1. Unbefristete Verträge wurden für Arbeitgeber attraktiver gestaltet. Die Gesamtkosten und die Ungewißheit für Arbeitgeber bei unbefristeten Verträgen sollten durch folgende Maßnahmen reduziert werden:
- Klärung der Gründe, die zu einer wirtschaftlich bedingten Kündigung berechtigen;
- bei rechtswidriger Kündigung erfolgt eine Kürzung der Entschädigung für eine neue unbefristete Vertragsform, die für besondere Personengruppen vorgesehen ist;
- Reduzierung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung während der beiden ersten Vertragsjahre für unbefristet Beschäftigte aus besonderen Personengruppen.
2. Befristete Verträge wurden unattraktiver gemacht. Befristete Vertragsformen, die abgeschlossen werden konnten, auch wenn die Beschäftigung nicht im eigentlichen Sinne befristet war, wurden abgeschafft. Diese (befristeten Verträge zur Beschäftigungsförderung sowie Verträge im Rahmen der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder) hatten im Vergleich zu anderen befristeten Verträgen eine relativ lange Laufzeit.
Auf dem Arbeitsmarkt sind folgende Entwicklungen zu beobachten:
- starker Anstieg sowohl der unbefristeten als auch befristeten abhängigen Beschäftigung;
- weiterer Rückgang der Kündigung von Festangestellten;
- bedeutende Zunahme der Festeinstellungen;
- Abnahme der durchschnittlichen Vertragsdauer bei befristeter Beschäftigung (aufgrund der Abschaffung der länger andauernden Vertragsformen) und Anstieg der Vertragsabschlüsse.
Grundlage für diese Entwicklungen war ein Beschäftigungswachstum, das wesentlicher höher ausfiel, als aufgrund der Steigerung des Bruttoinlandsproduktes zu erwarten war. Dies läßt einen positiven Effekt der Reform vermuten.
2.3.1.1. Unbefristete Arbeitsverträge
Bei Einführung der Reform wurde von einigen befürchtet, daß die Neuregelung der Kündigung zu einem Anstieg der Arbeitsplatzrotation unter Festangestellten führen könnte. Die bis März 1998 verfügbaren Daten zeigen jedoch das Gegenteil.
Addiert man die in den Untersuchungen berücksichtigten drei Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsvertrages (Verfahren bei Massenentlassungen mit Ablauf des Vertrages, Schlichtung durch die Verwaltung mit Einigung und Auflösung der Verträge ohne Berufung), ergibt sich eine Summe von 210.000 Kündigungen für die letzten zwölf Monate; sie ist niedriger als alle vorherigen Jahresbilanzen der neunziger Jahre.
Seit Beginn der Reform stieg die Zahl der bei der INEM (Nationale Arbeitsverwaltung) gemeldeten unbefristeten Verträge beachtlich an. In den ersten zwölf Monaten nach der Reform wurden fast 1 Mio. Verträge abgeschlossen, während vor der Reform in den neunziger Jahren die Marke von 370.000 in keinem Jahr überschritten wurde.
Als Folge sowohl des Anstiegs der unbefristeten Verträge als auch der Abnahme der Kündigungen erhöhte sich die Zahl der unbefristet abhängig Beschäftigten. Die Befragung der Erwerbsbevölkerung (Encuesta de Población Activa - EPA) erfaßt diesen Vorgang, wenn auch nicht vollständig. In der letzten verfügbaren EPA (Juni 1998) beläuft sich die Zahl der unbefristet Beschäftigten auf 6.793.000, die höchste seit Erfassung diesbezüglicher Daten. Dies entspricht einem Anstieg um 405.000 im Vergleich zum zweiten Quartal des Jahres 1997. Aufgrund der Befragungsergebnisse läßt sich schließen, daß diese Zunahme überwiegend auf die geringe Anzahl der Kündigungen sowie - bei langjährigen Mitarbeitern der Unternehmen - auf die Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge zurückzuführen ist.
Somit entfallen 70% des Anstiegs der durch die EPA erfaßten unbefristeten Verträge auf Arbeitnehmer, die bereits länger als zwei Jahre im Betrieb beschäftigt sind. Möglicherweise konnten in der Befragung noch nicht die im Laufe des letzten Jahres erfolgten Neuabschlüsse angemessen berücksichtigt werden.
2.3.1.2. Befristete Verträge
Durch die Arbeitsreform konnte nicht vermieden werden, daß Arbeitgeber weiterhin befristete Verträge abschließen. Laut Erhebungen der EPA stieg seit dem zweiten Quartal 1997 bis zum Juni 1998 die Zahl der Beschäftigten mit befristeten Verträgen um 135.700. Relativ betrachtet, sank der Anteil jedoch von 33,6 auf 33,1%.
2.3.1.2.1. Dauer der befristeten Verträge
Es ist auch eine Verkürzung der durchschnittlichen Dauer befristeter Verträge festzustellen. Einerseits hat die Zahl der Verträge, deren anfängliche Dauer unter einem Monat liegt, relativ zur Gesamtzahl der befristeten Verträge von 49% in 1996 auf 58% in den ersten fünf Monaten 1998 zugenommen. Andererseits fiel der Anteil der befristeten Verträge mit einer länger als sechs Monate dauernden Laufzeit von 6 auf etwas mehr als 3%.
Die geschätzte durchschnittliche Laufzeit der abgeschlossenen befristeten Verträge betrug 1995 90 Tage, 1996 81 Tage und in den ersten Monaten des Jahres 1997 82 Tage. In den letzten Monaten 1997 und den ersten Monaten 1998 ging die bei Beginn des Vertrages festgelegte Dauer auf 69 Tage zurück.
Diese Entwicklung ist nicht so sehr auf eine tatsächlich verkürzte Anfangsdauer der weiterhin bestehenden Formen befristeter Beschäftigung zurückzuführen, sondern auf die geringere Bedeutung von Verträgen mit längerer Dauer, die durch die Reform abgeschafft wurden (befristete Verträge zur Beschäftigungsförderung mit einer anfänglichen Durchschnittsdauer von 12,5 Monaten sowie Verträge im Rahmen der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder mit einer durchschnittlichen Dauer von 7 Monaten).
Aufgrund möglicher Verlängerungen liegt die Laufzeit der befristeten Verträge häufig über der zu Beginn festgelegten Dauer. Endgültige Aussagen über die Länge der befristeten Verträge lassen sich erst nach deren Auslaufen machen. So wird die Durchschnittsdauer der 1995 abgeschlossenen Verträge auf 152 Tage geschätzt und ist damit 69% länger als anfänglich festgelegt. Auch für 1996 wird mit 137 Tagen eine um 69% längere Dauer geschätzt als zu Beginn vereinbart. Für den danach folgenden Zeitraum liegen noch keine Schätzungen vor, da ein erheblicher Teil der dann abgeschlossenen Verträge noch besteht.
2.3.1.2.2. Vertragshäufung bei derselben Person
Aufgrund der kurzen Dauer der befristeten Verträge gibt es Personen mit häufig wechselnden Verträgen. 1997 betrug die durchschnittliche Anzahl der Verträge je Arbeitnehmer 1,99, während sie 1996 bei 1,87 lag (unter Berücksichtigung derer, die unter Vertrag standen).
Allgemein läßt sich feststellen: Je kürzer die durchschnittliche Dauer einer befristeten Vertragsform, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Person mehrere Verträge abschließt. So wurden 60% der Aushilfsarbeitsverträge mit Arbeitnehmern abgeschlossen, die in den acht Monaten seit der Reform im April 1997 bis zur EPA im Juni 1998 bereits drei oder mehr Verträge hatten, wenn auch nicht unbedingt in derselben Form oder bei demselben Unternehmen. Lediglich 20% der Verträge wurden mit Personen abgeschlossen, die zuvor noch keinen anderen Vertrag hatten.
Andererseits wurden 83% der unbefristeten Vollzeitverträge mit Personen abgeschlossen, die in diesen acht Monaten noch keinen anderen Arbeitsvertrag hatten.
2.3.1.2.3. Zunahme der befristeten Verträge
Der absolute Anstieg der befristet Beschäftigten sowie die kürzere Dauer dieser Beschäftigungsverhältnisse haben zu einer stetigen Zunahme der abgeschlossenen Verträge geführt. In den ersten fünf Monaten des Jahres 1998 kam es monatlich zu durchschnittlich 924.000 Verträgen, von denen 90,5% befristet waren.
Der Zuwachs unbefristeter Verträge ist an den vorliegenden Zahlen nur schwer ablesbar, da er im allgemeinen mit der Summe aller abgeschlossenen Verträge verglichen wird und die Zahl der befristeten Verträge seit 1993 beträchtlich angestiegen ist. Hierfür war nicht so sehr die Zunahme der Befristung ausschlaggebend, sondern folgende Faktoren:
- Der von der INEM erfaßte Anteil der Verträge steigt ständig, was zum einen an veränderten Regelungen, zum anderen an den Bemühungen der Verwaltung liegt, einen besseren Informationsstand zu erreichen.
- Durch die Legalisierung von Leiharbeitfirmen wurden sehr kurzfristige Arbeitsverhältnisse sichtbar, die zuvor nicht registriert worden waren.
- Wie bereits angemerkt, wurde durch allmähliche Arbeitsreformen der Abschluß befristeter Verträge mit längerer Dauer eingeschränkt bzw. abgeschafft, was zu einer geringeren Durchschnittsdauer führte.
Da auch sehr kurzfristige Arbeitsverträge einzeln registriert wurden, konnten für einige Bereiche oder Berufe zahlreiche Verträge erfaßt werden, die derselbe Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres abschloß.
2.3.1.3. Bedeutet eine große Anzahl befristeter Verträge eine hohe Befristung?
Die allgemeine Praxis, die Anzahl abgeschlossener Verträge ohne eine Gewichtung ihrer Dauer zu berücksichtigen, führt zu einer Verzerrung ihrer Bedeutung für die Beschäftigung.
Um das Beschäftigungsvolumen voll erfassen zu können, muß jeder Vertrag nach zu der erwartenden Vertragsdauer gewichtet werden. Die durchschnittliche Dauer der befristeten Verträge, die zur Zeit abgeschlossen werden, liegt (einschließlich Verlängerungen) bei etwa 3,5 Monaten.
Schwieriger ist es, die voraussichtliche Dauer der unbefristeten Verträge abzuschätzen. Aus den Daten der Erhebung zur Arbeitsmarktkonjunktur (Encuesta de Coyuntura Laboral) geht hervor, daß in den vergangenen Jahren durchschnittlich weniger als 6,5% der unbefristet Beschäftigten wegen Kündigung oder anderer Gründe aus ihren Betrieben ausschieden. Aus dieser Abgangsquote kann auf eine durchschnittliche Vertragsdauer von etwa 15 Jahren geschlossen werden. Firmenaustritte aufgrund von Kündigung scheinen in der letzten Zeit nicht zugenommen zu haben. Eine weitere Möglichkeit, die Dauer der unbefristeten Verträge zu ermitteln, bieten die EPA-Daten, aus denen hervorgeht, wie lange die Arbeitnehmer schon unbefristet im Unternehmen beschäftigt sind. Im vierten Quartal 1997 arbeiteten 70% bereits über sechs Jahre und 39% über 15 Jahre in ihrem Betrieb - eine Verteilung, die auf eine durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von über 15 Jahren hindeutet.
Daraus folgt, daß in Spanien unbefristete Verträge im Durchschnitt 52mal so lange andauern wie befristete. Wenn es bei diesem Verhältnis der befristeten und unbefristeten Vertragsdauer bleibt, wird durch unbefristete Verträge, auch wenn ihre Anzahl wesentlich geringer ist, erheblich mehr zukünftige Beschäftigung geschaffen als durch befristete. Durchschnittlich werden im Monat 836.000 befristete und 88.000 unbefristete Verträge abgeschlossen. Sollte die Vertragsdauer den Schätzungen entsprechen, so werden im Oktober 1998 für 87,8 Mio. Tage befristete Verträge (836.000 Verträge mit einer Dauer von je 105 Tagen) abgeschlossen und für unbefristete Beschäftigung 481,8 Mio. Tage (88.000 Verträge mit je 5.475 Tagen). 15% der gesamten zukünftigen Arbeitszeit entfallen damit auf befristete Verträge.
Diese Schätzungen hängen allerdings davon ab, ob die neuen, im Rahmen der Reform geschaffenen unbefristeten Verträge eine annähernd gleiche Stabilität aufweisen wie bisherige unbefristete Verträge. Über diesen Aspekt liegen jedoch noch zu wenig Informationen vor. Im August 1998, dem derzeit einzigen Monat mit verfügbaren Daten, wurde Arbeitslosengeld oder -hilfe von 837 Personen beantragt, die aus unbefristeten Erstverträgen auf Grundlage der Reform ausgeschieden waren. Aus unbefristeten Vertragsverhältnissen, die durch Umwandlung befristeter Verträge entstanden waren, kamen 905 Antragsteller. Dies entspricht 0,2% der bisher im Rahmen der Reform abgeschlossenen unbefristeten Verträge innerhalb eines Monats. Insgesamt lag die Zahl der Kündigungen sicherlich höher, da nicht jeder, der eine Beschäftigung aufgibt, auch Arbeitslosengeld beantragt. Außerdem ist der August unter diesen Gesichtspunkten traditionell ein eher ruhiger Monat. Dennoch scheinen die neuen Verträge zur Zeit mit den gewöhnlichen unbefristeten Verträgen vergleichbar zu sein.
2.3.1.4. Auswirkungen auf die Arbeitslosenunterstützung
Die günstige Wirtschaftsentwicklung und die Arbeitsreform führten zu einer Abnahme der Zahl der Arbeitslosen und zu einem Rückgang der Ausgaben des Systems zu ihrer Unterstützung. Gleichzeitig ging die Zahl der Eintritte aus befristeten Arbeitsverhältnissen in das beitragsbezogene Unterstützungssystem zurück, so daß im Juni 1998 die Ansprüche je zur Hälfte aus befristeten und unbefristeten Verträgen stammten. Dies ist der niedrigste Anteil innerhalb der letzten 15 Jahre.
Dieser Effekt läßt sich auch feststellen, wenn man die Eintritte in das beitragsbezogene Unterstützungssystem in bezug auf Anspruchsdauer und vorhergehende Arbeitsverhältnisse betrachtet.
Untersuchungen der befristeten Vertragsform, die in unbefristete umgewandelt werden kann, zeigen, daß diese Verträge bei Beendigung ohne Umwandlung Unterstützungsansprüche zwischen acht und zwölf Monaten erzeugen würden. 1996 entfielen mehr als 40% der Meldungen auf diese Verträge. Einschließlich saisonbedingter Schwankungen hielt sich dieser Prozentsatz bis Mai 1997. Seitdem hat eine Trendwende eingesetzt: Der Anteil dieser Anspruchsgruppe an den Eintritten insgesamt sank im Jahresmittel um 2 Prozentpunkte.
2.3.1.5. Abbildung 1: Verhältnis zwischen BIP-Wachstum und Beschäftigungsanstieg
2.3.1.6. Schlußfolgerungen
- Die Arbeitsreform hat zur Folge, daß in Spanien zunehmend mehr Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, ohne daß diese Verträge erkennbar weniger stabil wären als zuvor (die Zahl der Kündigungen nimmt weiter ab) oder auf dem Arbeitsmarkt Spannungen wie in den achtziger Jahren zu beobachten wären (das Beschäftigungswachstum ist im Verhältnis zu dem des BIP hoch).
Aus Abbildung 1 ist zu entnehmen, daß bis Mitte der achtziger Jahre das Beschäftigungswachstum 3 Prozentpunkte unter dem des BIP lag, während zur Zeit beide gleich schnell steigen.
- Die Zahl der Beschäftigten mit befristeten Verträgen bleibt hoch, auch wenn ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. Die Geschwindigkeit der Arbeitsplatzrotation, d.h. die Häufigkeit, mit der ein Arbeitsplatz gewechselt wird, hat für diesen Personenkreis weiter zugenommen.
- Für zukünftige Beschäftigung sind die befristeten Verträge von wesentlich geringerer Bedeutung als die unbefristeten, da ihre kurze Dauer lediglich 2% der eines unbefristeten Vertrages beträgt.
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