In Italien werden derzeit von Beauftragten des Arbeitsministeriums einige Gesetzesvorlagen erarbeitet, die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung betreffen und dem nächsten Haushaltsgesetz beigefügt werden sollen. Darunter gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse umzuwandeln ("Auftauchen" - l'emersione).
Ohne in Details des noch in Vorbereitung befindlichen Gesetzes zu gehen, sind einige Punkte hervorzuheben, z.B. die Einrichtung einer öffentlichen Stelle, die die notwendige Kontrolle ausübt und den Übergang der Unternehmen von der Schwarzarbeit in die Legalität verfolgt.
Ein Bereich, in den möglicherweise einzugreifen ist, stellen die Verträge dar, die in aufeinanderfolgenden Etappen allmählich den vorgesehenen tariflichen Mindeststandards anzugleichen sind. Darüber hinaus müssen die Sozialversicherungsbeiträge für die Belegschaft für die Zeit der Schwarzarbeit gewährleistet und die Frage der Steuerkontrolle gelöst werden. Ein zusätzlicher wichtiger und zu prüfender Aspekt betrifft die Gewährung einer gewissen Straffreiheit bzw. eines Schutzes für solche Unternehmen, die beschlossen haben, ihre Situation zu normalisieren, um eventuelle Streitfälle bzw. Anzeigen seitens der Belegschaft auszuschließen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Anpassungsfristen hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen in diesen Unternehmen.
Wenngleich mit der Umwandlung der Schwarzarbeit eine Reihe von schwierigen und kostspieligen Fragen zu lösen ist (z.B. der Aspekt der Versicherungsbeiträge), wird sie sich doch entscheidend auf die Höhe der tatsächlichen Arbeitslosigkeit auswirken. Angesichts der Wichtigkeit dieses Themas wird weiter darüber berichtet, sobald die entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet ist.
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