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Die Erschließung neuer Dienstleistungsberufe im Bereich nicht-marktfähiger Erwerbsarbeit - Das Pilotprogramm "NEW START"
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Die Erschließung neuer Dienstleistungsberufe im Bereich nicht-marktfähiger Erwerbsarbeit - Das Pilotprogramm "NEW START"


Der wirtschaftliche Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft läßt nach einschlägigen internationalen und nationalen Bewertungen ein erhebliches Beschäftigungspotential erwarten, das bislang nur zum Teil erschlossen werden konnte, da die Arbeitsplätze (noch) nicht über Markterlöse finanzierbar sind. Internationale und österreichische Erfahrungen legen nahe, derartige Beschäftigungen am Arbeitsmarkt über eine Startfinanzierung zu etablieren, beispielsweise in den Bereichen

  • - Umweltschutz;
  • - Pflege-, Gesundheits- und hauswirtschaftsbezogene Berufe;
  • - Kultur und Kommunikation, neue Technologien;
  • - Sozialbetreuung im weiteren Sinne (Jugend-, Altenarbeit etc.)
  • - Reparaturen, Wartungs- und Recyclingarbeiten.

    Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP) hat die Bundesregierung festgelegt, neue Erwerbsmöglichkeiten im Dienstleistungssektor zu erschließen, die bisher nicht oder nur ansatzweise am Markt in Erscheinung getreten sind. In Umsetzung des NAP hat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Pilotprogramm "NEW START" aufgelegt, dessen Ziel darin liegt,

  • - neue Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor in die Marktrealität zu integrieren;
  • - Arbeitslosen eine längerfristig ausgerichtete, stabile Integration in das Erwerbsleben zu ermöglichen;
  • - attraktive, innovative Dauerbeschäftigung anzustoßen;
  • - dem Arbeitsmarktservice (AMS) zusätzliche Vermittlungsmöglichkeiten zu erschließen.

    Das Pilotprogramm "NEW START" wird mit 150 Mio. ATS dotiert. Gefördert werden alle Einrichtungen und Betriebe, die entsprechende Dauerarbeitsplätze für beim AMS vorgemerkte Arbeitslose anbieten. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Arbeitsplatz zwischen 150.000 und 300.000 ATS und ist auf jeden Fall auf die Höhe der Lohn- und Lohnnebenkosten begrenzt. Teilzeitbeschäftigungen sind förderfähig. Die Dauer der Förderung beträgt maximal ein Jahr; eine Anschlußförderung ist ausgeschlossen. Von einer Beteiligung der Gebietskörperschaften bzw. von Eigenleistungen der Träger wird ausgegangen; dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Pilotprojekts sollen zunächst rund 800 Dauerarbeitsplätze eingerichtet werden.

    Die Umsetzung des Pilotprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS), das seinerseits die Österreichische Studienberatungsgesellschaft (ÖSB) mit der konkreten Durchführung beauftragt. Förderbar sind alle Projekte, die die in den Förderrichtlinien festgelegten Kriterien erfüllen (Dauerarbeitsplatz, Einhaltung der sozial-, arbeits- und lohnrechtlichen Bestimmungen, Erschließung des Marktzugangs, Substitutionsausschluß zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten, Innovationscharakter). Die Förderzusage erfolgt durch das BMAGS.

    Die Aktivierung von ProjektteilnehmerInnen geschieht in Form einer vierwöchigen, öffentlich beworbenen Auslobungsphase (einschließlich Internet-Zugang) zunächst in den Städten Wien, Graz und Linz, um möglichst rasch ein entsprechendes Potential an umsetzbaren Projektanträgen zu erhalten. Für den Fall, daß der zur Verfügung gestellte Budgetrahmen nicht ausgeschöpft werden kann, erfolgt eine weitere Auslobung, gegebenenfalls durch Erweiterung der Gebietskulisse. Zielsetzung dabei ist auch die Gewinnung von Grundlagen für eine eventuelle spätere Generalisierung des Programms.

    ProjektteilnehmerInnen müssen bei positiver Förderentscheidung den jeweiligen Arbeitsplatz beim AMS melden und aus dem - zum Zeitpunkt der Auslobung gegebenen - Stand an vorgemerkten Arbeitslosen besetzen. Besondere zielgruppenspezifische Einschränkungen seitens der Arbeitslosen werden nicht vorausgesetzt.

    Nachdem die entsprechenden Richtlinien bereits ausgearbeitet worden sind, wird derzeit die öffentliche Auslobung vorbereitet.


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