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Territorialer Beschäftigungspakt für Wien im Rahmen des NAP
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Territorialer Beschäftigungspakt für Wien im Rahmen des NAP


Die Bundesregierung hat sich mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2002 insgesamt 100.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.

Dazu wurde im NAP ausdrücklich festgehalten: "Diese Zielsetzung kann nur durch eine umfassende und koordinierte beschäftigungspolitische Gesamtstrategie erreicht werden. Die Maßnahmen der Verwaltung und der Gesetzgebung auf allen Ebenen sollen weitgehend auf ihre Beschäftigungswirkung überprüft werden. Die Beschäftigungspolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sie von allen relevanten Politikbereichen, insbesonders von den Sozialpartnern, den Ländern und Gemeinden, unterstützt wird. Dabei geht es auch um eine entsprechende organisatorische und finanzielle Beteiligung an der Beschäftigungsförderung durch alle öffentlichen Rechtsträger. Um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können, müssen territoriale Beschäftigungspakte angestrebt werden, mit denen auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Programme entwickelt werden, um ein Höchstmaß an Effektivität in der Beschäftigungsschaffung zu erreichen."

Unmittelbar nach Beschluß des NAP im April 1998 ist das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) an die Bundesländer herangetreten, um eine neue Form der Zusammenarbeit zu konkretisieren und initiieren. Am klarsten waren von Beginn an die Vorstellungen der Gemeinde Wien, so daß der Territoriale Beschäftigungspakt hier bereits vorgelegt werden kann.

Hauptziele dieser neuen Form der Zusammenarbeit mit den Bundesländern sind:

  • - eine umfassende Partnerschaft der Regionen und Gemeinden, um die beschäftigungspolitischen Schwierigkeiten, Vorstellungen und Ziele aller regionalen und lokalen Akteure festzustellen;
  • - alle verfügbaren Mittel für eine Gesamtstrategie einzusetzen, die von allen beteiligten Akteuren akzeptiert wird, den tatsächlichen Anforderungen entspricht und in einem territorialen Beschäftigungspakt festgeschrieben wird;
  • - beschäftigungswirksame Aktionen besser bündeln und abstimmen zu können;
  • - und beschäftigungswirksame Modellaktionen und -maßnahmen durchzuführen.

    4.5.2.1. Der Wiener Beschäftigungspakt

    Der Wiener Arbeitsmarkt stellt sich folgendermaßen dar: Ende August 1998 waren in Wien 780.526 Personen (418.834 Männer, 361.692 Frauen) beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Beschäftigung um +7.069 Personen (0,9%). Die Arbeitslosenquote lag in Wien bei 8,3% und damit deutlich über dem österreichischen Wert von 5,9%. In absoluten Zahlen ausgedrückt heißt dies, daß 70.343 Personen (38.956 Männer, 31.387 Frauen) in Wien als arbeitslos gemeldet waren (4.202 mehr als im Vorjahr).

    In dem gemeinsamen Programm, das von der Stadt Wien, dem BMAGS und dem AMS getragen wird und mit einem Finanzvolumen von rund einer dreiviertel Mrd. ATS ausgestattet ist, sollen sowohl arbeitsmarkt- als auch strukturpolitische Maßnahmen realisiert werden.

    Dafür stellt das Land Wien 200 Mio. ATS zur Verfügung; weitere 200 Mio. ATS kommen aus dem Budget zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes und 330 Mio. aus der Umschichtung von der Arbeitslosenversicherung in die aktive Arbeitsmarktpolitik ("Besondere Eingliederungsbeihilfe"). Darüber hinaus hat die Gemeinde Wien die konsequente Durchforstung ihrer Aktivitäten auf beschäftigungspolitische Möglichkeiten hin in das Programm aufgenommen.

    4.5.2.2. Generelle Prinzipien für territoriale Beschäftigungspakte

    Grundsätze für die Entwicklung territorialer Beschäftigungspakte, die österreichweit Relevanz haben, sind:

    1. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Dienstleistungsbereich:

    Die Entwicklung des Arbeitsmarktes zeigt längerfristig positive Beschäftigungsperspektiven, insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors. Neben betrieblichen Dienstleistungen sind es persönliche und soziale Dienste, die vor allem aufgrund der immer älter werdenden Gesellschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten bieten können. Es muß also ein Weg gefunden werden, diese grundsätzlich vorhandene Nachfrage nach Arbeit in effektive, legale Arbeitsplätze mit entsprechenden Arbeits- und Entlohnungsbedingungen umzusetzen. Eine wesentliche Rolle wird dabei den Bundesländern zukommen, in deren Verantwortung viele dieser Dienstleistungen liegen, wie etwa Kinderbetreuung, Gesundheits- und Pflegedienste. Da allerdings der Spielraum zur Ausweitung dieser Beschäftigungsmöglichkeiten durch eine Finanzierung aus den Bundes- und Landesbudgets begrenzt ist, gilt es hier, verstärkt neue Wege öffentlich-privater Zusammenarbeit in neuen, aber vor allem auch in bestehenden Netzwerken zu finden.

    2. Schaffung von Beschäftigung auf regionaler und lokaler Ebene:

    Lokale Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zusätzliche Beschäftigung auf regionaler und lokaler Ebene kann sehr effektiv dadurch entstehen, daß kommunale Vorhaben zur Verbesserung der lokalen Strukturen gezielt umgesetzt werden und so die Basis für die weitere Entwicklung gelegt wird.

    3. Steigerung der Beschäftigungswirkung öffentlicher Maßnahmen:

    Von öffentlichen Maßnahmen geht eine große Beschäftigungswirkung aus. Da viele dieser Maßnahmen bisher nicht oder zumindest nicht primär unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten durchgeführt wurden, mangelt es hierfür oftmals am entsprechenden Bewußtsein. Es ist daher ein weiteres Anliegen, die Aktivitäten sowohl der Verwaltung als auch der Gesetzgebung auf ihr beschäftigungspolitisches Potential hin zu untersuchen und so zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.


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