Durch Erlaß der wallonischen Regierung vom 23. Juli 1998 (Moniteur belge vom 18.8.1998) wurde ein System zur Förderung der beruflichen Bildung durch Ausgabe von Berufsbildungsschecks eingerichtet. Das System ist Unternehmen vorbehalten, die höchstens 50 Arbeitnehmer beschäftigen und über eine in der Region Wallonien gelegene Betriebsstätte verfügen.
Der Berufsbildungsscheck ermöglicht die teilweise Kostenübernahme für die von Arbeitnehmern (oder von dem Geschäftsführer oder einem aktiven Teilhaber) besuchten Berufsbildungsgänge. Der Träger solcher Berufsbildungsgänge muß vom wallonischen Minister für Beschäftigung und berufliche Bildung zugelassen sein. Die berufliche Bildung ist während der für das betreffende Unternehmen geltenden normalen Arbeitszeit durchzuführen.
Ein Unternehmen kann von der ausstellenden Behörde jährlich maximal 400 Berufsbildungsschecks zu je 600 BEF erwerben. Nach Annahme durch den Berufsbildungsträger wird der Scheck zugunsten des berechtigten Unternehmens vom Aussteller zum Betrag von 1.200 BEF abzüglich der Stundenkosten der vom Berufsbildungsträger erbrachten Leistung eingelöst. Wenn die Kosten der Berufsbildungsstunde 1.200 BEF übersteigen, ist die Differenz vom Unternehmen zu tragen.
Die Förderung in Form von Berufsbildungsschecks kann auf keinen Fall mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, die in der Region Wallonien für dieselbe berufliche Bildung gewährt werden.
Für die Einführung, Koordination und Überwachung der Maßnahme, für die 1998 30 Mio. BEF bereitgestellt werden, ist das Gemeinschaftliche und regionale Amt für Berufsbildung und Beschäftigung (FOREM) zuständig. Die Organisation der Anerkennung der Berufsbildungsträger obliegt der Generaldirektion für Wirtschaft und Beschäftigung des Ministeriums der Region Wallonien.
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