Gegenwärtig wird die von der Ministerin für Beschäftigung und Solidarität, Martine Aubry, bereits angekündigte Reform der beruflichen Bildung vorbereitet; mit der Zuständigkeit für dieses gewichtige Vorhaben hat die Ministerin eine Staatssekretärin für berufliche Bildung, Nicole Péry, betraut. Da das französische Berufsbildungssystem von drei Parteien - dem Staat, den Regionen und den Sozialpartnern - getragen wird, kann der Staat nicht unabhängig entscheiden und handeln. Das Vorhaben stützt sich somit weithin auf Konzertierung und Kollektivverhandlung, wobei eine Diagnose zugrunde gelegt wird, die sämtlichen Akteuren des französischen Berufsbildungssystems zugänglich gemacht wurde.
Die von der Ministerin über das System geäußerte Feststellung ist durchaus positiv: "Offensichtlich war das Gesetz von 1971 imstande, sich Stufe für Stufe den Entwicklungen in der Arbeitswelt und auf dem Arbeitsmarkt anzupassen", wofür beträchtliche Mittel aufgewendet worden sind.1 Doch seit mehr als 25 Jahren hat Frankreich tiefgreifende Änderungen sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer und kultureller Hinsicht erlebt, so daß das Instrument inzwischen mehrere schwerwiegende Mängel aufweist:
- Das System ist kompliziert, undurchsichtig und für viele Betroffene unverständlich geworden: Es umfaßt zahlreiche Akteure, deren Rollen und Zuständigkeiten sich überschneiden.
- Es baut nicht die sozialen Ungleichheiten ab: Die Aussichten auf Fortbildung im Unternehmen sind für eine Führungskraft dreimal größer als für einen Arbeiter.2
Die Ministerin wünscht sich "die Neuerfindung eines effektiven Rechtes auf Fortbildung, auf Qualifikation, auf lebenslangen sozialen und beruflichen Fortschritt". Ferner hat sie drei große Zielrichtungen definiert:
- die Schaffung eines effektiven Rechtes auf berufliche Bildung für jeden: Berufsbildung der Schulabgänger; besserer Zugang zur Qualifikation und zur Fortbildung im Unternehmen;
- Validierung der im Laufe des Berufslebens erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen: Einrichtung eines neuen, offeneren Systems, das Arbeitserfahrung anerkennt und die Perspektiven beruflicher Mobilität erweitert;
- Arbeitslose, insbesondere diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt den schwersten Stand haben, sollen echte Chancen auf Erwerb einer Qualifikation erhalten. Das im Juni 1998 verabschiedete Gesetz zum Kampf gegen den Ausschluß enthält bereits darauf zielende Bestimmungen.3
Die Reformdebatte macht Fortschritte: Am 13. Oktober 1998 hat Staatssekretärin Péry für Mitte November das Erscheinen eines Weißbuches über die berufliche Fortbildung angekündigt. Vor Ende 1998 dürfte ein Bericht an den Ministerrat den Zeitplan der Reform mit der Perspektive festlegen, dem Parlament im zweiten Halbjahr 1999 einen Gesetzentwurf zu unterbreiten. Die Reform würde dann im Jahre 2000 in Kraft treten.
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