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Ausbau der beruflichen Fertigkeiten von Arbeitnehmern
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Ausbau der beruflichen Fertigkeiten von Arbeitnehmern


Am 5. Februar 1998 entschied die Regierung über die Einsetzung einer aus Vertretern der Dienststellen der schwedischen Regierung und der Sozialpartner bestehenden Arbeitsgruppe, die einen für die Regierung tragbaren Vorschlag für einen gemeinsamen Beitrag zum verstärkten Ausbau der beruflichen Fertigkeiten von Arbeitnehmern unterbreiten sollte. Am 22. April 1998 stellte die Arbeitsgruppe ihren Vorschlag in einem Zwischenbericht vor, dem am 26. Juni 1998 ein weiterer Bericht folgte.

Die Arbeitsgruppe schlägt den Abschluß eines drittelparitätischen Abkommens zwischen Regierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaftsorganisationen vor, das die Regierung zur Unterstützung des Ausbaus von beruflichen Fertigkeiten veranlassen soll. Ziel dieser Förderung ist eine qualitative und quantitative Verbesserung des Ausbaus konkreter arbeitsbezogener Fertigkeiten.

Laut Vorschlag der Arbeitsgruppe soll die öffentliche Unterstützung in Form einer Reduzierung der Sozialbeiträge und Steuern für Arbeitgeber erfolgen und für den Zeitraum gelten, in dem der Arbeitnehmer an den auf lokaler Ebene zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen vereinbarten Maßnahmen zum Ausbau seiner beruflichen Fertigkeiten teilnimmt. Ferner enthält der Vorschlag eine als Prozentsatz vom Gesamtentgelt des Arbeitnehmers festgelegte Höchstgrenze.

Die Bewerbung bei der für die Verwaltung des vorgeschlagenen Förderungsfonds zuständigen Behörde soll so einfach wie möglich sein und nicht zu neuen lästigen Verwaltungsansprüchen an Firmen und Verwaltungen führen.

Die Arbeitsgruppe betont, daß Form und Inhalt der Maßnahmen zum Ausbau beruflicher Fertigkeiten an die Bedingungen jedes einzelnen Unternehmens angepaßt werden müssen. Eine Voraussetzung für Zahlungen aus dem Förderungsfonds der Regierung ist, daß zwischen den Parteien, die normalerweise auf zentraler Ebene Tariflohnverträge und allgemeine Beschäftigungsbedingungen aushandeln, eine lokale Vereinbarung über den Ausbau beruflicher Fertigkeiten getroffen wird.

Zwar hat die Arbeitsgruppe derzeit noch keinen Finanzierungsvorschlag unterbreitet, doch besteht Konsens, daß eine verantwortliche Finanzierung eine unerläßliche Voraussetzung für die Einführung eines Förderungsfonds darstellt.

Sobald auf Grundlage des Berichts ein Vorschlag für den Zeitpunkt der Einführung sowie für Umfang und Art der Finanzierung vorliegt, sind aus Sicht der Arbeitsgruppe alle Bedingungen für ein drittelparitätisches Abkommen zwischen den Sozialpartnern und der Regierung zum Ausbau der beruflichen Fertigkeiten von Arbeitnehmern erfüllt. Dieser Ausbau erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie kann von der Regierung vorangetrieben und verbessert werden.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, Diskussionen über eng damit verknüpfte Themen in angemessener Weise fortzusetzen. Hierzu zählen z.B. das Recht eines Betriebes, sich für Maßnahmen zum Ausbau beruflicher Fertigkeiten vormerken zu lassen, oder das Recht, personenbezogene Maßnahmen, beispielsweise ein "Schulungskonto", durchführen zu können.


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