Einführung  |  Basisinformationsberichte InfoMISEP Reports 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Initiative für Erwachsenenbildung
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument auswählen Zur ERSEP Home page

Initiative für Erwachsenenbildung


Im Herbst 1997 schlug die schwedische Regierung eine Fünfjahresinitiative für Erwachsenenbildung (AEI) vor, um das Bildungsniveau der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen. Ziel dieser Initiative ist es, Personen mit Pflichtschulabschluß die Möglichkeit zu geben, ihren Bildungsstand dem der höheren Sekundarstufe anzugleichen. Die Initiative richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose, in gewissem Umfang aber auch an bereits erwerbstätige Personen.

Im zweiten Halbjahr 1997 umfaßte die AEI 115.000 Vollzeitplätze, was 2,7% der Erwerbsbevölkerung entspricht. Da ein Platz für ein einjähriges Vollzeitstudium im Falle eines Teilzeitstudiums durch mehr als eine Person besetzt werden kann, liegt die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer höher. Im ersten Halbjahr 1998 umfaßte die AEI 105.000 Vollzeitplätze (= 2,5% der Erwerbsbevölkerung). Durchschnittlich waren 33% der Teilnehmer Männer und 67% Frauen.

Von den AEI-Teilnehmern waren ca. 80% zuvor arbeitslos gewesen. Während der gesamten fünf Jahre werden rund 550.000 Plätze für ein einjähriges Vollzeitstudium im Rahmen der für die AEI vorgesehenen Darlehen der Zentralregierung eingerichtet. In Teilnehmerzahlen ausgedrückt, entspricht dies etwa 600.000 Personen, von denen schätzungsweise 425.000 arbeitslos sind.

Die Regierung hat der Nationalen Behörde für Bildung die Verantwortung für die Überwachung und das Sammeln der Daten der Gemeinden übertragen. Bei diesen Daten handelt es sich z.B. um charakteristische Werte wie den Umfang der AEI (ausgedrückt in Studienkrediten), die Anzahl der Teilnehmer, Angaben über deren Geschlecht, Altersstruktur, Bildung und die Dauer ihrer Registrierung beim Arbeitsamt. Als Folgeauftrag erhielt die Behörde die Aufgabe, auf individueller Ebene den Einfluß der AEI auf Veränderungen des Bildungsniveaus und der Beschäftigung zu überwachen. Die Ergebnisse des Monitoring müssen zweimal jährlich, am 15. Mai und 15. Dezember jeden Jahres, in einem Bericht vorgelegt werden.

Die Regierung betraute die Kommission für Erwachsenenbildung und -schulung mit der Durchführung einer unabhängigen AEI-Evaluation, wofür letztere bereits Forscher und Personal eingestellt hat.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com