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Personalaustausch zwischen Arbeitsverwaltungen
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Personalaustausch zwischen Arbeitsverwaltungen


1998 fand ein erster versuchsweiser Personalaustausch zwischen der deutschen Bundesanstalt für Arbeit (BA) und der französischen Agence Nationale pour l'Emploi (ANPE) statt.

Jede der beiden staatlichen Arbeitsverwaltungen wählte sechs Arbeitsamtsmitarbeiter aus und entsandte sie vom 2. Mai bis 30. Oktober 1998 in ein Arbeitsamt auf der anderen Seite der Grenze.

Bei einem Treffen hatten der BA-Präsident und der Generaldirektor der ANPE beschlossen, über Maßnahmen des theoretischen Austauschs bzw. kurzfristige Austauschmaßnahmen hinauszugehen und einen Personalaustausch einzuführen, in dessen Rahmen jeweils sechs Bedienstete der Arbeitsverwaltungen beider Länder für die Dauer von sechs Monaten in das Nachbarland entsandt werden.

Bei der ANPE haben die Abteilungen für Humanressourcen Hand in Hand mit der Abteilung für internationale Beziehungen gearbeitet, um die praktischen Bedingungen auszuarbeiten, die Kandidaten auszuwählen und sämtliche logistischen Probleme (Kosten für den zusätzlichen Wohnsitz, Sozialversicherung, Information, vorherige Schulung usw.) zu regeln.

3.1.1.1. Auswahl

Sofort nach Erscheinen einer Bewerbungsaufforderung ging eine sehr große Zahl telefonischer Anfragen nach Zusatzinformationen ein. Es wurden mehr als 50 Bewerbungen eingereicht, von denen 30 aufgrund der Berufserfahrungen der Bewerber und ihrer Begründungen in die Vorauswahl gelangten.

Nach einem Sprachtest, den ein Kollege der BA abnahm, wurde die französische Endauswahl unter 13 wohlbegründeten Bewerbungen getroffen. Berücksichtigt wurden dabei auch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Stellen von zu hoher Spezialisierung, die nicht mit deutschen Kollegen hätten besetzt werden können.

Als häufigste Motive nannten die Bewerber, daß sie gute Praktiken kennenlernen, erproben, studieren und im Hinblick auf eventuelle Übernahmen durchdenken wollten. Die Kandidaten erwiesen sich als Verfechter eines enger verflochtenen europäischen Arbeitsmarktes.

3.1.1.2. Information und Schulung

Die sechs ausgewählten ANPE-Mitarbeiter nahmen einige Tage vor ihrer Abreise an einem zweitägigen Seminar teil, das von einer Französin geleitet wurde, die seit sieben Jahren im Dienst der BA steht. Diese gänzlich in deutscher Sprache durchgeführte Schulung sollte die Berater und Hauptberater auf ihren sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland vorbereiten, ihnen die Grundbegriffe für die Arbeit in der deutschen Arbeitsverwaltung vermitteln (Arbeitsbescheinigung, Lebenslauf usw.) und sie überdies mit der deutschen Fachsprache vertraut machen.

Anschließend wurden die sechs Deutschen und sechs Franzosen für die Dauer einer Woche zusammengebracht, um ihnen ihr berufliches Umfeld zu erläutern. Während vier gemeinsamer Tage benutzten die einzelnen Teilnehmer bei ihren Referaten (über das sozioökonomische und politische Umfeld, die Organisation der staatlichen Arbeitsverwaltung, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleisteten Dienste, die Organisation eines örtlichen Arbeitsamtes, die vom jeweils Vortragenden versehene Stelle usw.) ihre Muttersprache; die in den Vorträgen benutzten Fachtermini wurden an Ort und Stelle erläutert.

3.1.1.3. Ankunft im Gastland

Am 8. Mai 1998 nahmen die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltungen ihre Tätigkeiten im Gastland auf.

Nach ein bis zwei Monaten praktischer Ausbildung (neues Computersystem, detaillierte Angaben über die zu versehende Stelle, Kennenlernen der Kollegen) und der Eingewöhnung in das neue Arbeitsumfeld waren sie soweit eingearbeitet, daß sie einen wirklichen Arbeitsplatz besetzen konnten.

Nach Ablauf ihrer sechsmonatigen Arbeitserfahrung müssen die ANPE-Mitarbeiter jeweils einen Bericht über ein bestimmtes Thema abfassen. Dies dient der möglichst gründlichen Auswertung des Gastaufenthaltes sowie dem Versuch, gute Praktiken der deutschen Kollegen für die Arbeit in Frankreich nutzbar zu machen. Die Abteilung für internationale Beziehungen wird die Berichte der französischen Mitarbeiter analysieren und dabei die Ansichten oder eventuellen Kritiken berücksichtigen, die von den deutschen Kollegen während ihres Aufenthalts in Frankreich über die französischen Praktiken geäußert wurden, um sie für das Netz der ANPE-Arbeitsämter nutzbringend einzusetzen.

3.1.1.4. Fortsetzung

Diesem ersten Versuch wird voraussichtlich schon 1999 ein zweiter folgen. Verhandlungen mit anderen europäischen Ländern sind bereits im Gange.


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