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Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, staatlicher Arbeitsverwaltung und Sozialversicherungsagenturen auf regionaler Ebene
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Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, staatlicher Arbeitsverwaltung und Sozialversicherungsagenturen auf regionaler Ebene


In allen Regionen des Landes werden derzeit zwischen den Gemeinden, der staatlichen Arbeitsverwaltung (ARBVO) und den Sozialversicherungsagenturen Kooperationseinheiten aufgebaut. Geschwindigkeit und Nachdruck, mit denen diese 220 sogenannten "Zentren für Arbeit und Einkommen (CWI)" geschaffen werden, sind jedoch je nach Region sehr verschieden.

Dies geht aus einem Memorandum hervor, das dem Parlament vom Minister und Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung vorgelegt wurde und in dem es abschließend heißt, daß die Zusammenarbeit zwar in ausreichendem Maße zunehme, es jedoch immer noch beträchtlicher Anstrengungen aller Parteien bedürfe, um die von der Regierung bis Ende 1998 geforderten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zu erfüllen.

Im Memorandum ist auch niedergelegt, daß zur Kategorisierung der registrierten Arbeitsuchenden ein einheitliches, landesweit anwendbares System ("meetlat") geschaffen werden soll, mit dem die Chancen von Arbeitsuchenden auf dem Arbeitsmarkt so gerecht und objektiv wie möglich bewertet werden sollen. Das "meetlat"-System wird von der staatlichen Arbeitsverwaltung, dem Nationalen Institut für Sozialversicherungen (LISV) und dem Verband Niederländischer Gemeinden (VNG) entwickelt; danach soll es durch eine ministerielle Regelung formal ausgearbeitet werden und am 1. Januar 1999 in Kraft treten.

Das neue Bewertungssystem baut auf dem sogenannten "Phasenmodell" auf, das bereits vor einiger Zeit von der Steering-Gruppe "Kooperation für Arbeit und Einkommen (SWI)" entwickelt wurde und die Möglichkeit bietet, die Chancen Arbeitsuchender auf dem Arbeitsmarkt nach vier Kategorien bzw. Phasen zu bewerten.

Phase 1 bedeutet, daß eine Person ohne weiteres eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt finden kann (d.h. "direkt vermittelbar" ist). Dazu kann der/die Arbeitsuchende beispielsweise Informationen, Beratung sowie Hinweise auf vorhandene unbesetzte Stellen in Anspruch nehmen.

Ein Arbeitsuchender in Phase 2 benötigt eine "geringfügige Verbesserung seiner Situation", damit er eine gute Chance hat, auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Sein/ihr "Abstand zum Arbeitsmarkt" sollte höchstens ein Jahr betragen. Mit Hilfe von z.B. Bewerbungstraining oder Training zur beruflichen Neuorientierung sollte der Arbeitsuchende fähig sein, innerhalb eines Jahres wieder eine bezahlte Beschäftigung zu finden.

Die in Phase 3 eingestuften Personen benötigen eine "umfassende Verbesserung ihrer Situation". Es wird davon ausgegangen, daß sie für mindestens ein Jahr nicht in Beschäftigung vermittelt werden können, und dann auch nur nach intensiver Ausbildung, Beratung bzw. Inanspruchnahme der Instrumente, die das Gesetz zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW) bereithält.

Personen in Phase 4 haben "kaum eine Chance", eine Beschäftigung zu finden, da schwere persönliche Handicaps dies in absehbarer Zukunft verhindern. Er/sie kann bestimmte Arten von Aktivierung, Unterstützung oder Betreuung in Anspruch nehmen, um wieder eine reale Aussicht auf Arbeit zu erhalten.

Die Arbeitsmarktposition eines Arbeitsuchenden soll in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden, was gegebenenfalls zu einer Neueinstufung innerhalb des "Vier-Phasen-Modells" führen kann.

Die Einteilung in Phasen soll von den durchführenden Stellen zu einer konkreten, praxisbezogenen Methode für die Einstufung von Arbeitnehmern ausgearbeitet werden. Zusätzlich sollen Vereinbarungen über ein Verfahren getroffen werden, mit dem Beschwerden über das Ergebnis einer Einstufung bearbeitet werden können. Eine mögliche Lösung könnte die Einsetzung eines Beschwerdekomitees sein, das beurteilen müßte, ob Einstufungen mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wurden.


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