Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für aktive Maßnahmen
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für aktive Maßnahmen
Im Sinne der Empfehlung des Europäischen Rates, passive Arbeitsmarktpolitiken verstärkt in aktive Arbeitsmarktpolitiken umzuwandeln, ist das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bestrebt, die Dispositionsfähigkeit im Arbeitsmarktförderungsbereich zu erhöhen. Bedeutsam sind dabei vor allem die Maßnahmen der Arbeitsstiftung und der Fortbezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe bei Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung mit einer Dauer von bis zu drei Monaten. Zudem ermöglichen die Bestimmungen der Besonderen Eingliederungsbeihilfe, das Förderungsbudget in Höhe der dadurch eingesparten passiven Leistungen zu erhöhen.
1997 wurden für aktive Maßnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für 25.895 Personen (1996: 16.578) insgesamt 686 Mio. ATS (1996: 458,5 Mio. ATS) aufgewendet. Tabelle 1 gibt einen Überblick über alle Mittel, die für aktive Maßnahmen eingesetzt wurden.
Die Aktivierung passiver Mittel wird sich 1998 weiter deutlich erhöhen; insbesondere durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung werden im Rahmen der Besonderen Eingliederungsbeihilfe 1999 zusätzlich 1 Mrd. ATS zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Ein bedeutsamer Schritt wird derzeit diskutiert: der Weiterbezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe während aller durch das AMS vermittelten Qualifizierungsmaßnahmen unabhängig von deren Dauer, statt die derzeitige Regelung in Form der Gewährung einer sogenannten "Deckung des Lebensunterhaltes" fortzusetzen. Dadurch könnten zusätzlich 1 Mrd. ATS zur Durchführung anderer aktiver Maßnahmen und zur Finanzierung von Projektkosten umgeschichtet werden.
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