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Chancengleichheit für Frauen hat Vorrang im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung
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Chancengleichheit für Frauen hat Vorrang im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung


Obwohl während der vergangenen zwanzig Jahre ein kontinuierlicher Anstieg der weiblichen Erwerbs- und Beschäftigungsquote als ein charakteristisches Merkmal des spanischen Arbeitsmarktes zu beobachten ist, liegen sowohl die Erwerbs- als auch die Beschäftigungsquote von Frauen noch immer unter dem EU-Durchschnitt. So sind - vor allem junge - Frauen besonders stark von Arbeitslosigkeit bedroht und stellen auch die Mehrzahl unter den Langzeitarbeitslosen. Diskriminierung bei den Löhnen, Ausschluß aus bestimmten Bereichen der Beschäftigung sowie die Schwierigkeit, Führungspositionen zu besetzen, bilden weitere Merkmale der Arbeitsmarktsituation spanischer Frauen.

Durch die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Beschäftigung von 1998 sollen diese Probleme nun gelöst werden. In allen Säulen und Richtlinien des NAP werden daher die Aktivitäten zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt vorrangig berücksichtigt. Angestrebt wird eine Steigerung der weiblichen Beschäftigungsquote, eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit unter Frauen, eine Verbesserung der Qualität der Arbeit und eine Erhöhung des Frauenanteils in Beschäftigungsfeldern, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Bei der Durchführung des NAP wurden bisher zwei neue Maßnahmen verabschiedet, die die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt erleichtern und stabile Beschäftigung fördern sollen. Finanzmittel für diese Maßnahmen sind im Haushaltsgesetz 1999 vorgesehen:

Bei den Maßnahmen handelt es sich zum einen um eine Gesetzesinitiative, die Arbeitgebern Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen gewährt, wenn sie Arbeitslose als Ersatz für Arbeitnehmer einstellen, die wegen Mutterschaft, Adoption oder Pflege Erholungszeiten in Anspruch nehmen. Diese sogenannten "Null Kosten" sind in der Königlichen Gesetzesverordnung Nr. 11/1998 vom 4. September 1998 geregelt.

Um Diskriminierung bei der Einstellung von Frauen in der Praxis entgegenzuwirken, wird der Arbeitgeberanteil an den Sozialbeiträgen - inklusive die Versicherung für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten und die Arbeitgeberbeiträge bei der steuerlichen Gesamterhebung - zu 100% bezuschußt. Der Wegfall sämtlicher zusätzlichen Kosten, die Arbeitgebern entstehen, wenn sie Vertretungen für Frauen (oder Männer) einstellen, die den gesetzlich geregelten Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, soll dazu führen, daß die Entscheidung von ArbeitnehmerInnen, Mutter oder Vater zu werden, nicht den Arbeitsbetrieb und die Kosten der Unternehmen beeinträchtigt und ein größerer Anteil der Männer den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nimmt.

Bei der zweiten verabschiedeten Maßnahme handelt es sich um eine Bestimmung vom 16. September 1998, die die Förderung der stabilen Beschäftigung von Frauen in Berufen und Tätigkeiten mit geringem Frauenanteil (von Frauen unterrepräsentierte Bereiche) regelt.

Die Bestimmung erweitert die zuvor geltende Regelung für Berufe und Tätigkeiten mit geringem Frauenanteil. Unternehmen, die langzeitarbeitslose Frauen in diesen Beschäftigungsbereichen mit unbefristetem Vollzeitvertrag einstellen und dadurch die Mitarbeiterzahl netto vergrößern, wird zwei Jahre lang eine Reduzierung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung um bis zu 60% gewährt. Neben dem Zuschuß für Arbeitslose über 45 Jahre ist dies die höchste Subvention, die im Rahmen der Arbeitsmarktreform von 1997 vorgesehen ist. Mit der Maßnahme sollen den Frauen neue Berufsfelder eröffnet und der Ausschluß aus bestimmten Beschäftigungsbereichen beseitigt werden.

7.1.1.1. Ziele des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung in 1999

Zur Fortführung der 1998 eingeleiteten Maßnahmen sowie zur Verbesserung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt möchte die Regierung, daß die Gruppe der Frauen im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung 1999 besonders berücksichtigt wird. Hierzu ist eine Modifizierung verschiedener Regelungen geplant, indem für Programme und Aktivitäten die Frauen als Zielgruppe mit aufgenommen werden. Folgende Projekte sind derzeit in Arbeit:

  • - Ein auf Basis einer Gesetzesverordnung zu Beschäftigungswerkstätten (Talleres de Empleo) durchzuführendes Projekt, dessen Aktivitäten sich insbesondere an Frauen und Langzeitarbeitslose richten.
  • - Ein Projekt zur Änderung des Nationalen Plans zur Beruflichen Bildung und Eingliederung, um Frauen, die sich in den Arbeitsmarkt eingliedern wollen, als bevorzugte Gruppe einzubeziehen. Der Plan umfaßt eine Reihe von Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose ohne berufliche Bildung sowie für arbeitslose Personen mit unzureichender oder ungeeigneter Ausbildung, um sie in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Durch Änderungen am Plan soll ermöglicht werden, Frauen verstärkt für Berufe und Beschäftigungen auszubilden, die in neuen Wirtschaftsbereichen und Beschäftigungsfeldern entstehen.
  • - Änderung der Regelungen, die die Grundlage für Subventionen der Nationalen Beschäftigungsanstalt INEM bei der Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften bilden. Durch die Subventionen soll die Einstellung von Arbeitslosen zur Verrichtung von Arbeiten und Diensten für das Gemeinwohl gefördert werden. Die Änderung bestimmt, daß künftig vorrangig mit solchen lokalen Einrichtungen zu kooperieren ist, die überwiegend arbeitslose Frauen und Behinderte beschäftigen.
  • - Schließlich ist geplant, die Regelungen für Werkstattschulen (Escuelas-Taller), Jugendausbildungszentren (Casas de Oficio), Einrichtungen zur Förderung und Entwicklung (Unidades de Promoción y Desarrollo) und Zentren aus Arbeitgeberinitiative (Centros de Iniciativa Empresarial) zu ändern sowie Grundlagen für die Gewährung öffentlicher Förderung dieser Einrichtungen festzulegen. Die Aktivitäten der Projekte sollen auch hier primär auf Frauen zielen.

    Außer den beschriebenen Änderungen sind weitere konkrete Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören Maßnahmen mit positiver Diskriminierung im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der INEM und dem Frauen-Institut (Instituto de la Mujer).

    Bei der Auswahl der Hilfen für die berufliche Weiterbildung in 1998, 1999 und 2000 sollen Ausbildungsprogramme bevorzugt gefördert werden, die sich in ihrem Angebot auch an Frauen wenden. Hierbei ist der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft des Unternehmens zu berücksichtigen.

    Ferner sollen in dem Abkommen zwischen der INEM und dem Frauen-Institut Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld für Frauen entwickelt werden, die Opfer von Gewalt wurden. Neben der Teilnahme an Bildungsprogrammen sollen ihnen individuelle Orientierungshilfen für Frauen in Frauenhäusern offenstehen, um ihnen den Zugang zu Berufsbildungskursen zu erleichtern, die zu Beschäftigung führen sollen.


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