Positive Aktionen zur Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen
Positive Aktionen zur Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen
Im Amtsblatt Nr. 173 vom 27. Juli 1998 wurde ein erklärendes Rundschreiben des Ministeriums für Industrie, Handel und Handwerk über die Modalitäten zur Gewährung der vom Gesetz Nr. 215 vom 25. Februar 1992 ("Positive Aktionen zur Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen") vorgesehenen Vergünstigungen veröffentlicht. Zusammenfassend handelt es sich um ein Rundschreiben, in dem einige Aspekte des Antragsformulars erklärt werden, das von interessierten Unternehmen auszufüllen ist und in Banken, Handelskammern und Unternehmensverbänden ausliegt.
Zunächst ist anzumerken, daß vor dem 22. März 1992 gegründete Unternehmen diese Vergünstigungen genießen. Darüber hinaus muß es sich um Unternehmen mit folgenden Merkmalen handeln: von Frauen geleitete Kleinbetriebe (vgl. ministerielle Verordnung vom 18.9.1997, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 229 vom 1.10.1997), Personengesellschaften oder Genossenschaften mit einem Frauenanteil von mindestens 60%, oder Kapitalgesellschaften, in denen Frauen mindestens zwei Drittel der Posten des Verwaltungsgremiums besetzen.
Der Zuschuß des Ministeriums kann aus Kapitalbeihilfen oder Steuerkrediten bestehen. Gemäß Art. 4 des Gesetzes Nr. 215/1992 ist er auf höchstens 50% in den nicht benachteiligten Gebieten und auf maximal 60% in den benachteiligten Gebieten festgelegt. Für die Finanzierung von konkreten Dienstleistungen beläuft sich der Zuschuß auf 30 bzw. 40% der Kosten.
Sofern sich die Vorhaben in den Rahmen der regionalen Entwicklung einfügen - ein weiteres Kriterium, auf dessen Grundlage die Anträge geprüft werden -, sind diese Vorhaben mit zwei zusätzlichen Punkten zu bewerten. In diesem Fall muß spezifiziert werden, mit welchem regionalen Entwicklungsplan die Initiative verknüpft ist. Auch ist eine Kopie aller entsprechenden Dokumente oder eine geeignete Erklärung der Region beizulegen.
Ein zusätzliches Element für eine positive Bewertung der vorgeschlagenen Initiative ist deren "überregionale" oder "extranationale Ausstrahlung", zu der sowohl ein geeigneter Typ von Aktivitäten als auch ein entsprechender Investitionsumfang gehören. In diesen Fällen müssen die entsprechenden Regionen oder Länder angegeben werden.
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