Rückführung erwerbsunfähiger Personen in das Arbeitsleben
Rückführung erwerbsunfähiger Personen in das Arbeitsleben
Die Zahl der Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsbezügen stieg in den Niederlanden bis 1990 beträchtlich an. Anfang 1990 erhielten von 1.000 versicherten Arbeitnehmern etwa 140 Erwerbsunfähigkeitsbezüge. Der Zahlung ging jeweils ein Verfahren zur Feststellung des Anspruchs voraus, das nach 52 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Abwesenheit aufgrund von Krankheit) durchgeführt wurde. Dabei meldete nicht der Betroffene Anspruch auf Bezüge an, sondern die Verwaltung führte kurz vor Auslaufen der Krankengeldzahlung eine Bewertung durch. Die Erwerbsunfähigkeitsbezüge, die bis zum Rentenalter von 65 Jahren gezahlt wurden und sowohl Krankheit als auch Arbeitsunfälle als Ursache von Erwerbsunfähigkeit abdeckten, stellten für die Empfänger eine permanente Leistung dar.
Einige andere Hauptmerkmale des damaligen Erwerbsunfähigkeitsprogramms waren:
1. Die Vereinbarung umfaßte sieben Kategorien (Grade) von Erwerbsunfähigkeit; ungefähr 80% aller Empfänger waren in die höchste Kategorie ("voll erwerbsunfähig") eingestuft.
2. Die Verwaltung der Vereinbarung (öffentliche Körperschaften unter der Leitung von Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) führte Feststellungen nicht regelmäßig durch. Außerdem war bekannt, daß das Programm auch dazu verwendet wurde, ältere Arbeitnehmer mit beeinträchtigter Gesundheit in den Vorruhestand zu schicken.
3. Der Arbeitsschwerpunkt der Verwaltungs- und Überwachungsstellen lag, wie auch bei anderen Einkommensersatzprogrammen (Kranken- und Arbeitslosengeld, Sozialhilfe), hauptsächlich auf der Kompensationsfunktion des Programms. Bis vor einigen Jahren hatten in der Sozialpolitik Instrumente und Maßnahmen für den Verbleib (teil-)erwerbsunfähiger Personen in Beschäftigung oder ihre Rückführung in das Arbeitsleben eine vergleichsweise geringe Bedeutung.
Seit Anfang 1990 wurden zahlreiche Reformen im Bereich der Lohnfortzahlung und des Erwerbsunfähigkeitsprogramms durchgeführt. In letzterem wurden der Leistungsumfang verringert, die Anspruchskriterien verschärft, regelmäßige Neueinstufungen eingeführt und die Alterskohorten jüngerer Empfänger auf Grundlage der neuen Kriterien wiederholt überprüft.
7.3.1.1. Reformen in den Programmen zur Rückführung in das Arbeitsleben
Nach der Einführung von Reformen der Unterstützungsprogramme und ihrer Verwaltung werden nun Verbesserungen der Organisation und Durchführung von Programmen zur Wiedereingliederung vorbereitet. (Dies umfaßt in den Niederlanden die Feststellung der verbliebenen Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit, berufliche Rehabilitation, Aus- und Fortbildung, Arbeitsuche, geschützte Beschäftigung etc.) Im Frühjahr 1998 wurde das "Gesetz über die Wiedereingliederung" (REA-Gesetz) vom Parlament angenommen. Es zielt darauf, die gegenwärtigen Probleme in der Politik der Rehabilitation und Rückführung in das Arbeitsleben zu "lösen". Die wichtigsten Problembereiche sind:
1. Die aktuellen Bestimmungen und Richtlinien für Maßnahmen und Vorkehrungen zur Wiedereingliederungs sind sehr detailliert (z.B. hinsichtlich der Anspruchsberechtigung) und nicht einheitlich (z.B. für arbeitslose und erwerbsunfähige Personen); sie sind zu starr und schematisch und bieten keine "maßgeschneiderten" Maßnahmen. Überdies erfordern die gegenwärtigen Verfahren eine Menge Papier- und Verwaltungsaufwand (für Betreute, Anbieter und Arbeitgeber).
2. Betreute, Arbeitgeber und Verwaltungsangestellte sind nicht mit den verfügbaren Maßnahmen vertraut, wodurch das gegenwärtige Angebot an Maßnahmen und Vorkehrungen viel zu wenig genutzt wird.
3. Es besteht zu wenig Wettbewerb zwischen Anbietern von Dienstleistungen zur beruflichen Rehabilitation, zur Arbeitsuche und zur Vermittlung.
4. Die Steuerung und Beaufsichtigung dieser Aktivitäten sind unzureichend.
Das neue Gesetz bietet einen umfassenden Plan für "die reibungslosere" Durchführung von Programmen zur beruflichen Rehabilitation und Beschäftigung, flexiblere Kriterien für die Feststellung des Anspruchs auf Versorgungsleistungen sowie eine bessere Koordinierung der beteiligten Organisationen etc. Durch das Gesetz ist auch ein Experiment mit einem "Gutschein" bzw. einer "Karte" möglich, durch die die betreute Person mehr Befugnisse und Verantwortung zum Erwerb von Dienstleistungen erhält, die ihre Position auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
7.3.1.2. Ein Experiment mit personengebundenem Budget zur Wiedereingliederung
Das Gesetz verfolgt die Grundidee, dem Betreuten mehr Verantwortung für und größeren Einfluß auf die Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu geben ("Ermächtigung"). So wird ein Experiment mit einem Gutschein-Programm vorgeschlagen, das einige gemeinsame Merkmale mit ähnlichen Plänen aufweist, beispielsweise mit dem "Ticket-Konzept" für erwerbsunfähige Personen (USA) von Berkowitz oder mit den Plänen über Gutscheine für Arbeitslose (UK) von Snower. Vermittlungsstellen, die gegenwärtig die Programme zur beruflichen Rehabilitation und Wiederbeschäftigung umsetzen, sind hinsichtlich der Durchführbarkeit und Auswirkungen eher skeptisch, während Betreutenorganisationen diesen neuen Ansatz begrüßen. Dennoch bekunden alle Mitwirkenden ihre Unterstützung für ein Pilotprojekt, um herauszufinden, ob ein Gutschein-Konzept (besser als die gegenwärtigen Verfahren und Maßnahmen) "funktioniert".
Im vergangenen Jahr konnte die AS/tri Research & Consultancy Group der Regierung zusätzliche Informationen über die US-Pläne zur Verfügung stellen, die in einem Bericht über eine länderübergreifende Untersuchung ausgewählter Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erläutert wurden.1 AS/tri wurde nun damit beauftragt, die Ausarbeitung und Einführung des Programms für das "Personengebundene Budget zur Wiedereingliederung" in drei Regionen zu überwachen und die Evaluation dieses Programms vorzubereiten.
7.3.1.3. Vorläufige Merkmale des Programms und Experimentes
Nachstehend werden einige Hauptpunkte des Planes vorgestellt, die von der Regierung formuliert wurden und nun für drei regionale Pilotprojekte ausgearbeitet werden müssen. Bei den folgenden Informationen handelt es sich nicht um die endgültige Version des Programms bzw. Experiments. Die gegenwärtigen Pläne werden weiterhin diskutiert (und angepaßt).
Ziele des Programms:
- Mehr Verantwortung, Selbständigkeit und Aktivität der Betreuten;
- Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Betreuten und ihrer (Wieder-) Eingliederung in entlohnte Beschäftigung;
- Verbesserung der Flexibilität und Effizienz bei der Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Beschäftigung.
Teilnehmer:
- Zielgruppe sind nichterwerbstätige Personen, die Teilerwerbsunfähigkeitsunterstützung erhalten, sowie Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger mit gesundheitlichen Einschränkungen;
- die Teilnahme am Versuchsprogramm soll auf freiwilliger Basis erfolgen;
- die Teilnehmer sollen sich für Befragungen zur Verfügung stellen, deren Ergebnisse in die Evaluationsstudie eingehen.
Personengebundenes Budget:
- Zwei Arten werden verfügbar sein: ein Standardbudget in Höhe von 10.000 NLG für höchstens ein Jahr und ein flexibles, "maßgeschneidertes" Budget in Höhe von 50.000 NLG für längerfristige Dienstleistungen.
- Im Falle des flexiblen Budgets muß der Betreute bei der die Dienstleistung erbringenden Vermittlungsstelle einen persönlichen Wiedereingliederungsplan zur Genehmigung einreichen.
- Das Budget kann von der betreuten Person zum "Erwerb" von Ausbildungs-, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen verwendet werden.
Das Experiment:
- Es sind Pilotprojekte in drei verschiedenen Regionen vorgesehen. Jedes Projekt ist für maximal 150 Teilnehmer (pro Testgruppe) ausgelegt.
- Zur Feststellung der Auswirkungen auf die beiden Testgruppen (d.h. Standard-, flexibles/maßgeschneidertes Budget) ist die Einrichtung einer Kontrollgruppe geplant.
- Die Anlage des Experiments, der Maßnahmen etc. wird in hohem Maße durch administrative Gegebenheiten (verfügbare Forschungs- und Erfassungsmöglichkeiten in den Regionen) bestimmt.
- Die Evaluation des Programms soll nach maximal vier Jahren abgeschlossen sein.
7.3.1.4. Ausblick
Die Vorbereitungen für das Programm und seine Einführung in drei Regionen haben im Juni 1998 begonnen. Viele Aspekte müssen noch ausgearbeitet, Regionen ausgesucht und Vorbereitungen in den Verwaltungen getroffen werden. Darüber hinaus arbeiten Wissenschaftler derzeit einen analytischen Referenzrahmen aus und bereiten Interviewprotokolle vor (Einzelfallberater, Fachleute für Informationsverarbeitung) etc.
Das an diesem Projekt beteiligte Forschungsteam steht für weitere Auskünfte zur Verfügung und nimmt auch gerne Informationen zu ähnlichen Programmen (Gutscheine, personengebundene Budgets) zur Rückführung ins Arbeitsleben sowie zu anderen Bewertungsprojekten in diesem Bereich entgegen.
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