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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Neue Maßnahmen für behinderte Menschen
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Neue Maßnahmen für behinderte Menschen


In den letzten Jahren ist auch in Österreich eine Zunahme der Arbeitslosigkeit unter Behinderten zu verzeichnen: Betrug der Durchschnittsbestand an arbeitslosen Personen mit Behinderungen (d.h. Körperbehinderungen, geistige und psychische Behinderungen) 1993 noch 26.873 Personen, so waren es 1997 bereits 37.471 Personen. Unter Leitlinie 19 des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung (NAP) wurde der Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei grundsätzlich alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente behinderten Personen genauso offenstehen wie nichtbehinderten Personen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe spezieller Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.

Seit 1. August 1998 kommt zu diesen speziellen Maßnahmen eine im NAP bereits erwähnte neue Form der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme: die "Arbeitsstiftung für die berufliche Qualifizierung Behinderter". Im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), § 18 Abs. 10, ist nunmehr festgehalten, daß eine behinderte Person mit Anspruch auf Arbeitslosengeld dieses weiterbeziehen kann, wenn sie an einer von der Landesgeschäftsstelle anerkannten Maßnahme teilnimmt, die von einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation durchgeführt wird. Die Maßnahme wird von der Landesgeschäftsstelle mit Bescheid anerkannt. Diese speziell auf Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Behinderte ausgerichtete Maßnahme entspricht diesbezüglich der bewährten Struktur anderer Arbeitsstiftungen.

Bisher konnten BezieherInnen von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Pensions- bzw. Unfallversicherung kein Arbeitslosengeld erhalten. Der diesbezügliche Ruhenstatbestand wurde nunmehr aufgehoben und damit auch Behinderten mit Anspruch auf Übergangsgeld der Bezug von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer derartigen Maßnahme ermöglicht.


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