Kampf gegen die soziale Ausgrenzung: Förderung einiger Non-Profit-Initiativen
Kampf gegen die soziale Ausgrenzung: Förderung einiger Non-Profit-Initiativen
Die beim Ministerium für Soziale Solidarität eingerichtete nationale Beobachtungsstelle zur Förderung von Non-Profit-Initiativen hat kürzlich ein Rundschreiben über die Möglichkeit veröffentlicht, mit den Mitteln des Fonds für Non-Profit-Initiativen (Art. 12, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 266 vom 11.8.1991) Pilotprojekte zu finanzieren, die von in den Regionalregistern verzeichneten Non-Profit-Organisationen (Art. 6 des Gesetzes Nr. 266/1991) auch in Zusammenarbeit mit den lokalen Körperschaften entwickelt wurden (vgl. Rundschreiben vom 27.7.1998 des Ministerpräsidentenamtes, Abteilung Soziale Angelegenheiten, Amtsblatt Nr. 177 vom 31.7.1998).
Verbände, die ein Projekt im Sinne dieses Rundschreibens durchführen wollen, müssen einen Beitrag in Höhe von 30% der bei Projektrealisierung anfallenden Kosten leisten, wobei die Herkunft dieser Ressourcen anzugeben ist. Bei der Auswahl der eingegangenen Anträge wird die Beobachtungsstelle Erstanträge in besonderer Weise berücksichtigen. Zu den zugelassenen Antragstellern zählen Einzelverbände oder aus Non-Profit-Organisationen bestehende Verbände, die vor dem 1. Januar 1997 gegründet wurden.
Darüber hinaus werden Projekte bevorzugt, die folgende Merkmale aufweisen:
1. innovative Elemente und ausgeprägte soziale Komponenten;
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Trägern, Unternehmen und Gewerkschaften;
3. Förderung von Synergien und Verbindungen zwischen Non-Profit-Verbänden und dem "dritten Sektor";
4. Übertragbarkeit der Projekte in andere Kontexte.
Falls das Projekt unterschiedliche Orte betrifft, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Non-Profit-Verbandes gehören, und zu seiner Realisierung das Mitwirken der lokalen Körperschaften nötig ist, muß der Antragsteller dem Antrag auch die Stellungnahme dieser Körperschaften beifügen.
Die eingereichten Projekte haben sich auf zwei große Themenbereiche zu beziehen: die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die Entwicklung von Hilfsdiensten für bestimmte Personen. Im ersten Fall zielen die Maßnahmen auf folgende Gruppen: Personen mit niedrigem Einkommen, getrennt lebende Familien oder Personen in besonders schwierigen Lebenssituationen (alleinerziehende Mütter, alleinstehende ältere Menschen etc.). Sie müssen in jedem Fall sozialen Schichten angehören, die marginalisiert, erwerbslos oder durch Bildungsmangel gekennzeichnet sind (Einwanderer, Sinti und Roma, Erwerbslose an der Armutsgrenze, ehemalige Häftlinge etc.).
Verbände, die es versäumt haben, der nationalen Beobachtungsstelle für Non-Profit-Initiativen Berichte über den Fortgang der in den Vorjahren finanzierten Projekte einzureichen, sind von der Finanzierung ausgeschlossenen.
Der Zuschuß wird in zwei Raten ausgezahlt:
1. 80% der Summe bei Zustimmung zu den vorgesehenen Modalitäten und Fristen zur Realisierung des gebilligten Projekts seitens des Verbandes;
2. 20% nach Ende der Projektrealisierung und Einreichung eines Schlußberichts, der die erzielten Ergebnisse explizit darlegt und die Ausgaben für das Gesamtprojekt belegt.
Die nationale Beobachtungsstelle für Non-Profit-Initiativen wird die zur Finanzierung zugelassenen Projekte sowohl während der Ausführung als auch in der Endphase kontrollieren. Für diese letzte Phase wird insbesondere geprüft, ob die vorgegebenen Ziele erreicht wurden und ob das abgeschlossene Projekt aufgrund seiner wesentlichen Merkmale auch auf andere Kontexte übertragbar ist.
Unter den Kriterien, auf deren Grundlage die Projekte geprüft werden, erscheint jedoch ein wichtiges Kriterium nicht: der "Multiplikatoreffekt", der einen Entwicklungstrend auf unterschiedlichen Gebieten (vor allem im Bereich der Beschäftigung) auslösen und in Bewegung setzen soll. Möglicherweise wurde dieser Aspekt nicht in die Auswahlkriterien einbezogen, weil es sich um einen schwer zu bestimmenden (und zu messenden) Indikator handelt, insbesondere wenn er in Regionen gewählt wird, die durch Formen sozialer Ausgrenzung gekennzeichnet sind.
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