Beispiel für eine Branchenvereinbarung: der Textilsektor
Beispiel für eine Branchenvereinbarung: der Textilsektor
Der Arbeitgeberverband der Textilindustrie (UIT - Union des industries textiles) hat im Rahmen des "Loi Aubry" seinen Sozialpartnern am 16. Oktober 1998 den Entwurf einer Vereinbarung über die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden1 vorgeschlagen.
Diese Vereinbarung schafft den Rahmen, in dem die Unternehmen des Textilsektors ab 2000 bzw. 20022 je nach eigener Lage die Arbeitszeitverkürzung aushandeln können. Sie klärt die folgenden drei wichtigen Punkte:
1. Das jährliche Überstundenkontingent wird von gegenwärtig 90 auf 130 Stunden erhöht. Es kann in Unternehmen, die eine weitergehende Flexibilisierung vereinbaren (Verkürzung der Arbeitszeit auf weniger als 35 Stunden/Woche), auf 175 Stunden pro Jahr erhöht werden. Überstunden, die über das gegenwärtige Überstundenkontingent der Branche von 90 Stunden hinausgehen, werden mit einem Zuschlag von 25% vergütet.
2. Hinsichtlich der Arbeitsvergütungen legt die Branchenvereinbarung fest, daß "die die Vereinbarung unterzeichnenden Parteien auf jeden Fall dazu auffordern, auf Unternehmensebene die besten Lösungen für die Beschäftigung und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu suchen und so die Bedingungen dafür zu schaffen, daß die Arbeitszeitverkürzung durchgeführt werden kann, ohne die Kaufkraft der Beschäftigten zu schmälern".
3. Ein wichtiges Problem stellte in Frankreich die Arbeitszeit von Führungskräften dar.3 Die Vereinbarung im Textilsektor legt fest, daß Pauschalgehälter ohne Angabe der Arbeitszeit auf leitende sowie im Vertrieb tätige Führungskräfte zu beschränken sind, denen dieselben Vergütungen wie den übrigen Führungskräften zu gewähren sind. Als Vergütung für über 35 Wochenstunden hinaus geleistete, aber nicht durch direkte Zuschläge abgegoltene Arbeitszeit empfiehlt die Vereinbarung, ganzen oder halben Ruhetagen den Vorzug zu geben; auch sieht sie die Möglichkeit eines Zeitsparkontos oder gleichwertiger Vergünstigungen vor.
Der Vereinbarungsentwurf könnte von sämtlichen Gewerkschaften des Textilsektors unterzeichnet werden. Danach ist es Sache der Unternehmen, von Fall zu Fall zu verhandeln.
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