Das Institut für Beschäftigung und Berufliche Bildung
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1.1.3.Das Institut für Beschäftigung und Berufliche Bildung
(Instituto do Emprego e Formaçao Profissional - IEFP)


Das IEFP ist eine in administrativer und finanzieller Hinsicht autonome Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen. Es untersteht dem MTS, unter der Leitung des Ministers.

Das IEFP hat folgende Aufgaben:

  • - Förderung der Erfassung und Verbreitung umfassender Informationen über Beschäftigungsfragen, um zur Festlegung und Umsetzung einer globalen Beschäftigungspolitik beizutragen, die ein nationales Programm zur progressiven Verbesserung der Arbeitsmarktlage zum Ziel hat;
  • - Förderung der Arbeitsmarktorganisation als Schwerpunkt der Maßnahmen, die Vollbeschäftigung zum Ziel haben. Dabei soll der Einzelne seinen Arbeitsplatz entsprechend seinen Wünschen und seiner Ausbildung frei wählen können, um damit insgesamt einen optimalen Einsatz der kulturellen, fachlichen und beruflichen Qualifikationen zu gewährleisten;
  • - Förderung von Information, Beratung, Ausbildung, beruflicher Rehabilitation und Arbeitsvermittlung (insbesondere von jugendlichen Schulabgängern und anderen sozial benachteiligten Gruppen), sowie Förderung von Arbeitsplatzanalysen und der geographischen und beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer;
  • - Förderung der Produktivität der Unternehmen durch verschiedene Berufsbildungsmaßnahmen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Einrichtungen;
  • - fachliche und finanzielle Unterstützung von Initiativen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in vorhandenen oder zu gründenden Betrieben;
  • - Beteiligung an der Koordination der fachlichen Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und berufliche Rehabilitation in Verbindung mit nationalen und internationalen Organisationen sowie dem Ausland;
  • - Mitwirkung bei Planung, Erarbeitung, Definition und Bewertung der allgemeinen Beschäftigungspolitik, für deren Durchführung das Institut zuständig ist.

    Die Organe des IEFP sind:

    Auf zentraler Ebene: der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Kontrollausschuß.

    Der Verwaltungsrat und der Kontrollausschuß setzen sich aus Vertretern der öffentlichen Hand, der Dachverbände der Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigungen zusammen. Die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber werden von ihren jeweiligen Gruppen mit ständigem Sitz im Wirtschafts- und Sozialrat ernannt.

    Auf regionaler Ebene: Fünf regionale Delegationen und regionale Beiräte, die sich aus Vertretern des jeweiligen regionalen Koordinierungsausschusses (CCR) sowie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammensetzen. Den Vorsitz führt der regionale Beauftragte.

    Auf zentraler Ebene (Erlaß Nr. 297/97 vom 6.5.1997) setzt sich das IEFP aus Fachbeiräten, die dem geschäftsführenden Vorstand direkt unterstellt sind, und einer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit sowie aus weiteren Abteilungen, in deren Zuständigkeit die Bereiche Beschäftigung, Berufsbildung, Zertifizierung, Verwaltung und Finanzen, Personal sowie Planung liegen, zusammen (vgl. Organigramm Nr. 2).

  • - Der Abteilung für Beschäftigung obliegt es, unter Berücksichtigung der regionalen und lokalen Strukturen die Bereiche Arbeitsmarktorganisation, berufliche Information und Orientierung, Eingliederung in das Erwerbsleben, technische Beziehungen zu Betrieben sowie Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen den sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und die Bedürfnisse spezifischer Gruppen aufzuzeigen. Sie ist zuständig für die Planung und Aktualisierung der technischen und normativen Instrumente und Rechtsvorschriften und wacht über deren Anwendung.
  • - Die Abteilung für berufliche Bildung ist zuständig für die Planung und Verbreitung von Modellen, Methoden, Programmen und von anderen pädagogischen Berufsbildungsstrukturen, die im Rahmen der Entwicklung des Produktionssystems, von Technologien und Arbeitsplätzen den bestmöglichen Einsatz des Personals zum Ziel haben.
  • - Die Abteilung für Zertifizierung hat zur Aufgabe, Systeme zu entwickeln, auf deren Grundlage sich im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erworbene Qualifikationen sowie persönliche und berufliche Erfahrungen bewerten und zertifizieren lassen. Sie stellt dabei Verbindungen zu den jeweiligen Schul- und Berufsausbildungssystemen her.
  • - Die Verwaltungs- und Finanzabteilung ist zuständig für die Entwicklung, Vorlage und Einführung von Verwaltungs-, Finanz- und Buchhaltungs- sowie Versorgungssystemen und sonstigen allgemeinen Diensten zur Unterstützung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche des IEFP. Außerdem sichert sie die Anwendung dieser Systeme in den zentralen Dienststellen.
  • - Die Personalabteilung fördert im Rahmen der Zielsetzung des Instituts durch Weiterbildungsmaßnahmen die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Angestellten des IEFP und ihren bestmöglichen Einsatz.
  • - Die Abteilung für Planung ist zuständig für die Entwicklung, Vorlage und Einführung eines Systems zur internen Planung und Begleitung der Tätigkeit des IEFP und zur Kontrolle der Institutsleitung. Das umfassende, ganzheitliche und regional abgestimmte System basiert auf systematischer Erfassung der Situation und Perspektiven des Arbeitsmarkts und des Bereiches der beruflichen Bildung.

    Auf regionaler Ebene gibt es 85 Arbeitsämter, 28 Berufsbildungszentren, sechs Zentren zur Förderung von Unternehmensgründungen (Centros de Apoio à Criação de Empresas - CACE) und ein Rehabilitationszentrum mit folgender Verteilung:

    Regionale Delegation Nord:

    28 Arbeitsämter, sieben Berufsbildungszentren sowie zwei Zentren zur Förderung von Unternehmensgründungen (Vale do Ave, Nordosten/Trás-os-Montes).

    Regionale Delegation Zentrum:

    18 Arbeitsämter, sieben Berufsbildungszentren sowie ein Zentrum zur Förderung von Unternehmensgründungen (Beira Interior).

    Regionale Delegation Lissabon und Tejo-Tal:

    23 Arbeitsämter, acht Berufsbildungszentren, ein Rehabilitationszentrum sowie ein Zentrum zur Förderung von Unternehmensgründungen (Halbinsel Setúbal).

    Regionale Delegation Alentejo:

    11 Arbeitsämter, sechs Berufsbildungszentren sowie ein Zentrum zur Förderung von Unternehmensgründungen (Alto Alentejo).

    Regionale Delegation Algarve:

    Fünf Arbeitsämter, ein Berufsbildungszentrum sowie ein Zentrum zur Förderung von Unternehmensgründungen (Algarve).

    Die Berufsbildungszentren des IEFP haben Beiräte mit Vertretern der öffentlichen Hand und der Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Den Vorsitz führt der Direktor des Berufsbildungszentrums. Darüber hinaus gibt es 27 Berufsbildungszentren, die vom IEFP und anderen öffentlichen und privaten Stellen gemeinsam betrieben werden und in deren Verwaltungsrat Vertreter des IEFP sowie der beteiligten Stellen berufen werden. Manche dieser Berufsbildungszentren sind branchenspezifisch, andere branchenübergreifend. Es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verwaltungs- und Finanzautonomie und eigenem Vermögen. An ihrer Spitze steht ein Verwaltungsrat, dessen Vorsitz ein Vertreter des IEFP wahrnimmt.


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