Abteilung für ESF-Angelegenheiten
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1.1.5.4.Abteilung für ESF-Angelegenheiten
(Departamento para os Assuntos do Fundo Social Europeu - DAFSE)


Die DAFSE (Gesetzesverordnung Nr. 37/91 vom 18.1.1991 und Gesetzesverordnung Nr. 115/98 vom 4.5.1998, Art. 16) ist die nationale Verbindungsstelle zum Europäischen Sozialfonds und hat folgende Aufgaben:

  • - Verbreitung von Informationen über die Möglichkeiten der Finanzierung durch den ESF und Projektentwicklung nach Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft;
  • - Weiterleitung der Projektanträge an die Europäische Kommission;
  • - Verhandlungen über die Weiterentwicklung der vom ESF geförderten Maßnahmen;
  • - Unterstützung der Kontrollmaßnahmen der Europäischen Kommission;
  • - Berichterstattung über die mit Förderung des ESF durchgeführten Maßnahmen;
  • - Vorlage von Richtlinien für die Inanspruchnahme und für die Kontrolle der Verwendung von ESF-Fördermitteln auf nationaler Ebene.

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