Generaldirektion für Beschäftigung und Berufliche Bildung
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1.1.2.Generaldirektion für Beschäftigung und Berufliche Bildung
(Direcçao-Geral do Emprego e Formaçao Profissional - DGEFP)


Die DGEFP ist für die Planung und fachliche Unterstützung des Ministeriums bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik zuständig. Sie hat folgende Aufgaben:

  • - Durchführung von Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der DEPP, Durchführung von Arbeiten im Bereich der angewandten Forschung und Erstellung von Gutachten als Grundlage für die Formulierung der Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik;
  • - Formulierung der allgemeinen Ziele der Beschäftigungspolitik, Ausarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen und Programme sowie Entwicklung von Projekten zur Gestaltung entsprechender Befähigungsnachweise;
  • - Beobachtung der verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungs- und Berufsausbildungspolitik, Koordinierung der Tätigkeiten zur Bewertung durchgeführter Maßnahmen und in diesem Rahmen Mithilfe bei der Sicherung der Leistungsfähigkeit der vom ESF geförderten Maßnahmen;
  • - Erfassung und Verarbeitung von Informationen über Beschäftigungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen inländischer und internationaler Träger;
  • - Pflege der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Außenbeziehungen, in Zusammenarbeit mit der DAERI.

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