Der Wirtschafts- und Sozialrat (Gesetz Nr. 108/91 vom 17.8.1991) ist ein Organ für Beratung und Zusammenarbeit in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Er ist beteiligt an der Ausarbeitung von Wirtschafts- und Sozialplänen und setzt sich aus Vertretern der Regierung sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen zusammen. Eines seiner wichtigsten Organe ist der Ständige Ausschuß für Soziale Zusammenarbeit. Dieser Ausschuß ist zuständig für die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Außerdem ist er an der Definition der Lohn- und Preispolitik wie auch der Arbeits- und Ausbildungspolitik beteiligt. Unter den Fachkommissionen ist vor allem der Ständige Ausschuß für Wirtschafts- und Sozialpolitik hervorzuheben.
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