Dieser Ausschuß (Gesetzesverordnung Nr. 99/94 vom 19.4.1994, Art. 11, und Erlaß Nr. 394/94 vom 21.6.1994) hat die Aufgabe, Richtlinien aufzustellen für die Durchführung, Verwaltung, Information, Begleitung und Beurteilung von Maßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds gefördert werden, sowie auch die Förderrichtlinien des Europäischen Regionalentwicklungsfonds für die Maßnahmen, die in der direkten Verantwortung des MTS liegen.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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