Bürgerliches Gesetzbuch
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2.1.2.Bürgerliches Gesetzbuch


Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eine wichtige Quelle des Arbeitsrechts, da der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses unter die allgemeinen Regelungen des Vertrags- und Schuldrechts fällt, wenn keine speziellen Regelungen in der Arbeitsgesetzgebung existieren.

Gleichzeitig ist das Bürgerliche Gesetzbuch Grundlage für die Regelung einiger durch die Verfassung geschützter Grundrechte der Arbeitnehmer.

Darüber hinaus bilden die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten allgemeinen Kriterien für Auslegung und zeitliche Anwendung des Gesetzes die Grundlage des Prinzips der Meistbegünstigung der Arbeitnehmer.


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