Das Gesetz Nr. 105/97 vom 13.9.1997 verbietet die ungleiche Behandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz und wird in bezug auf alle öffentlichen und privaten Arbeitsstellen angewandt. Das Gesetz Nr. 4/84 vom 5.4.1984, das den Mutter- und Vaterschaftsschutz regelt, wurde durch das Gesetz Nr. 17/95 vom 9.6.1995 in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 92/85/CEE vom 19.10.1992 überarbeitet. Die Gesetzesverordnung Nr. 194/96 vom 16.10.1996, das Gesetz Nr. 102/97 vom 13.9.1997 und das Gesetz Nr. 18/98 vom 28.4.1998 bilden die neuesten gesetzlichen Grundlagen auf dem Gebiet des Mutter- bzw. Vaterschutzes.
Hier werden eine Reihe von Rechten zum Gesundheits- und Arbeitsschutz verbrieft und die Tätigkeiten genannt, die während einer Schwangerschaft zu vermeiden sind.
Die Gesetze sehen vor, daß in später zu erlassenden Rechtsvorschriften die Tätigkeiten definiert werden, deren Ausübung verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, weil sie tatsächliche oder potentielle Gefahren für die genetischen Anlagen der Frau bedeuten. Näheres regelt Erlaß Nr. 229/96 vom 26.6.1996.
Die Gesetzesverordnung Nr. 136/85 (für Arbeitnehmer in der Wirtschaft), geändert durch die Gesetzesverordnung Nr. 332/95 vom 23.12.1995, und die Gesetzesverordnung Nr. 135/85 vom 3.5.1985 (für Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung) regeln die Bedingungen, unter denen die in Gesetz Nr. 4/84 verbrieften Rechte in Anspruch genommen werden können.
Durch die Gesetzesverordnung Nr. 333/95 vom 23.12.1995 wurde die Gesetzesverordnung Nr. 154/88 vom 29.4.1988 über die Bedingungen für die Gewährung von Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsgeld sowie für die Unterstützung kranker Minderjähriger geändert und die Höhe der jeweiligen Leistungen festgelegt.
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