Gemäß Gesetzesverordnung Nr. 396/91 vom 16.10.1991 sind die Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitsbedingungen von Minderjährigen zu sorgen, die ihrem Alter entsprechen und ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung nicht schaden.
Außerdem werden die Pflichten des Staates und der Arbeitgeber im Rahmen der Berufsausbildung von Minderjährigen geregelt.
Die Regelungen der Arbeit von Minderjährigen folgt den Grundsätzen der EU-Richtlinie 94/33/CE vom 22.6.1994:
In Verbindung mit den Vorschriften über Dauer und Gestaltung der Arbeitszeit ergibt sich aus diesen Bestimmungen ferner, daß Minderjährige keine Nachtarbeit in Industriebetrieben und keine Überstunden leisten dürfen.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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