Arbeitgeberverbände
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2.3.1.Arbeitgeberverbände


Gemäß Gesetzesverordnung Nr. 215-C/75 vom 30.4.1975 vertreten die Arbeitgeberverbände die Arbeitgeber als Partei des Arbeitsvertrags. Sie unterscheiden sich von den Unternehmerverbänden, deren Hauptziel die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Unternehmerverband in einen Arbeitgeberverband umzuwandeln, wenn einheitliche Gründungsverfahren beachtet wurden.


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