Die Gesetzesverordnung Nr. 215-B/75 vom 30.4.1975 definiert die Gewerkschaft als einen ständigen Zusammenschluß von Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung ihrer sozialen und beruflichen Interessen. Die Mitgliedschaft ist auf abhängig Erwerbstätige beschränkt.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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