Gewerkschaften
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

2.3.2.Gewerkschaften


Die Gesetzesverordnung Nr. 215-B/75 vom 30.4.1975 definiert die Gewerkschaft als einen ständigen Zusammenschluß von Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung ihrer sozialen und beruflichen Interessen. Die Mitgliedschaft ist auf abhängig Erwerbstätige beschränkt.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com