Tarifverhandlungen sind nicht nur als Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen anerkannt, sondern werden auch bei der Gestaltung kollektiver Interessen bevorzugt.
Tarifvereinbarungen werden geregelt in der Gesetzesverordnung Nr. 519-C1/79 vom 29.12.1979, abgeändert durch die Gesetzesverordnung Nr. 87/89 vom 23.3.1989 und die Gesetzesverordnung Nr. 209/92 vom 2.10.1992.
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