Neue Arbeitsvermittlungsverfahren
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2.5.4.Neue Arbeitsvermittlungsverfahren


Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter im Rahmen des Nationalen Beschäftigungsplans (Plano Nacional de Emprego)

Infolge der Annahme des Nationalen Beschäftigungsplans durch den Ministerratsbeschluß Nr. 59/98 vom 6.5.1998 wurden neue Leitlinien und Verfahren aufgestellt, die von den Arbeitsämtern insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser zu beachten sind.

Wesentliches Ziel ist es, allen jugendlichen Arbeitslosen vor Ablauf einer sechsmonatigen Arbeitslosigkeitsdauer und allen erwachsenen Arbeitslosen vor Ablauf einer zwölfmonatigen Dauer der Arbeitslosigkeit neue Möglichkeiten zu eröffnen und zwar durch Ausbildung, Berufserfahrung, Beschäftigung, Umschulung, individuelle Betreuung oder eine sonstige Maßnahme, die zur beruflichen Eingliederung geeignet ist.

Die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter ist vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung gleichermaßen individuell wie umfassend, da jeder Arbeitsuchende einen speziell auf seine Bedürfnisse ausgerichteten Weg einschlägt und es auf den verschiedenen Etappen dieses Weges keine Leerläufe gibt.

Für jeden Arbeitsuchenden wird ein persönlicher Beschäftigungsplan erstellt, mit dem er sich durch Unterzeichnung einer Betreuungsvereinbarung einverstanden und zur Mitarbeit bereit erklärt. Hierzu wird eine individuelle Akte angelegt, in die alle Informationen über den berufllichen Eingliederungsprozeß aufgenommen werden.

Die Durchführung der neuen Vermittlungsverfahren obliegt einer in jedem Arbeitsamt gebildeten interdisziplinären Gruppe, die sich aus einem Berufsberater, einem Beschäftigungsexperten sowie einem möglichst sozialwissenschaftlich ausgebildeten Fachmann zusammensetzt (Eingliederungsstab).

Das Arbeitsamt erfaßt zunächst die Anzahl der Arbeitsuchenden und sondiert dann nach Berufsqualifikationen, wobei neben anderen zunächst vor allem jugendliche Arbeitsuchende, die weniger als drei Monate und erwachsene Arbeitsuchende, die weniger als sechs Monate beim Arbeitsamt gemeldet sind, vorrangig behandelt werden müssen. Arbeitsuchende, die sich erstmalig beim Arbeitsamt melden, ihre Meldung erneuern oder sich beraten lassen wollen, werden nach dem Grad der Eingliederungsschwierigkeit in eine von 1 bis 5 reichende Skala eingeordnet. Dabei ist die Vermittlung der unter 4 oder 5 klassifizierten Arbeitsuchenden besonders zu fördern, um Risikosituationen vorzubeugen (Langzeitarbeitslosigkeit). Daraufhin werden gemäß dem Alter, der Ausbildung und der Berufserfahrung der Teilnehmer mehr oder weniger homogene Gruppen gebildet und zu einer Gruppenberatung bestellt.

Wenn ein Arbeitsuchender die Qualifikationen, die Berufserfahrung und insgesamt ein für den Arbeitsmarkt geeignetes Profil mitbringt, wird er für entsprechende freie Stellen vorgeschlagen, um ihn möglichst umgehend zu vermitteln.

Bei mangelnder Vermittelbarkeit bemüht sich das Arbeitsamt, die berufliche Wiedereingliederung des Arbeitsuchenden auf dem Wege der Beratung, über Bildungsmaßnahmen und Kontakte zur Arbeitswelt zu ermöglichen. Dabei findet diese Wiedereingliederung auf drei verschiedenen Ebenen statt, je nach dem wie schwer der Bewerber zu vermitteln ist.

Auf einer ersten Stufe wird versucht, die Arbeitslosen im Rahmen von Einzelberatungen oder Gruppeninformationsveranstaltungen für die Teilnahme an Wiedereingliederungsmaßnahmen zu gewinnen. Die zweite Stufe ist für Arbeitsuchende konzipiert, die eine intensivere Berufsorientierung benötigen. Sie beinhaltet Maßnahmen, mit deren Hilfe der Einzelne die eigenen Fähigkeiten erkennen und bewerten kann, insbesondere über psychologische Tests, Gespräche und Gruppentests. Die dritte Stufe der beruflichen Orientierung ist für Personen mit mangelndem Selbstwertgefühl konzipiert und beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten. Sämtliche Orientierungshilfen werden durch Maßnahmen ergänzt, die den Arbeitslosen anregen sollen, selbst eine neue Arbeitsstelle zu finden und sein Beschäftigungsproblem eigenständig zu lösen. Hierzu gibt es in allen Arbeitsämtern Einrichtungen, wo Arbeitsuchende selbst Informationen über bestehende Möglichkeiten abfragen können.

Arbeitsuchenden, die über keine Qualifikationen verfügen bzw. deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts nicht genügen oder nicht gefragt sind, wird die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen nahegelegt. Dabei arbeitet der Eingliederungsstab des Arbeitsamtes mit den Berufsbildungszentren zusammen, um die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitsuchenden zu ermitteln und die geeignete Berufbildungsmaßnahme zu planen.

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, erhalten die Möglichkeit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung und werden bei der Planung und Umsetzung von existenzfähigen Unternehmensprojekten betreut.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an weiteren Programmen: berufsbildende Programme, Berufspraktika, Programme in Berufsausbildungswerkstätten oder Beschäftigungsprogramme.

Alle im Rahmen des Nationalen Beschäftigungsplans durchgeführten Maßnahmen werden im EDV-System SIGAE registriert. Alle Teilnehmer werden im Verlauf des Eingliederungsprozesses und auch nach Abschluß der Maßnahme betreut. Die Arbeitsämter arbeiten mit anderen auf dem Gebiet der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung tätigen Stellen partnerschaftlich zusammen (Einrichtungen zur Förderung der Eingliederung in das Arbeitsleben - UNIVA, "Jobclubs", Gemeindeverwaltungen, gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen, usw.).


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