Als Arbeitsuchende werden Personen erfaßt, die eine oder mehrere Leistungen der Arbeitsämter in Anspruch nehmen wollen, sofern eine dieser Leistungen auf die Vermittlung eines Stellenangebots abzielt. Personen, die ausschließlich berufliche Information und Orientierung wünschen, an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmen bzw. finanzielle oder technische Unterstützung für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Anspruch nehmen wollen, werden nicht erfaßt.
Die Arbeitsuchenden werden in folgende fünf Kategorien eingeteilt:
Als arbeitslos gelten Personen ohne Beschäftigung, die innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Meldung eine Arbeit aufnehmen können. Die Art der gesuchten Beschäftigung ist für die Einstufung als Arbeitsloser unerheblich. Zu den Arbeitslosen zählen auch Personen, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine zeitlich befristete Arbeit suchen, ebenso Studenten, die während der Ferien arbeiten wollen, und Rentner, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Bei den Arbeitsämtern können sich auch Personen melden, die eine Beschäftigung im Ausland suchen, allerdings wird dieser Personenkreis gesondert erfaßt. Auch nicht als Arbeitsuchende erfaßt werden Personen, die an einem Programm, das nicht speziell für Arbeitsuchende bestimmt ist, oder ausschließlich an einer Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen möchten.
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