Das Gesetz Nr. 46/86 (Basisgesetz über das Bildungssystem) vom 14.10.1986, abgeändert durch Gesetz Nr. 115/97 vom 19.9.1997, gibt den allgemeinen Rahmen für das Bildungssystem vor, das die Schul- und Berufsausbildung umfaßt.
Im folgenden werden weitere Rechtsvorschriften aufgeführt:
- Die Gesetzesverordnung Nr. 401/91 vom 16.10.1991 nennt die wichtigsten Vorschriften für alle Arten der Berufsausbildung.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 405/91 vom 16.10.1991 regelt die Berufsausbildung in Betrieben. Als solche gelten Ausbildungen, die sich speziell an abhängige oder selbständige Erwerbstätige sowie an Arbeitslose, einschließlich der Berufsanfänger, richten.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 95/92 vom 23.5.1992 regelt die Vergabe von Berufszertifikaten für die Ausbildung in Betrieben. Außerdem nennt sie weitere Erfordernisse für die Ausübung von Berufen.
- Die Verwaltungsverordnung Nr. 66/94 vom 18.11.1994, geändert durch die Verwaltungsverordnung Nr. 26/97 vom 18.6.1997, regelt die Ausübung der Tätigkeit von Ausbildern im Rahmen der Berufsbildung für den Arbeitsmarkt.
- Der Erlaß Nr. 1119/97 vom 5.11.1997 enthält die besonderen Rechtsvorschriften über die Vergabe von Berufszertifikaten bezüglich der Anerkennung pädagogischer Ausbildungen, die zur Vergabe von Befähigungszertifikaten für Ausbilder berechtigen.
- Die Verwaltungsverordnung Nr. 68/94 vom 25.11.1994 regelt die Voraussetzungen zur Vergabe von Ausbildungs- und Befähigungszertifikaten.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 4/98 vom 8.1.1998 regelt Einrichtung und Betrieb von Berufsschulen als Sonderform der Schulausbildung. Ziel ist eine umfassende Ausbildung der Jugendlichen.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 205/96 vom 25.10.1996 enthält die neuen Rechtsvorschriften für das Lehrlings-Ausbildungssystem. Diese Ausbildung soll Jugendlichen den Wechsel von der Schule in den Arbeitsmarkt durch eine adäquate Berufsqualifikation ermöglichen.
- Der Erlaß Nr. 140/93 vom 6.7.1993 regelt die Organisation und den Betrieb der Sonderausbildung. Diese dient speziell der Qualifikation und der gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Personen, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden oder gesellschaftlichen Randgruppen angehören.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 165/85 vom 16.5.1985 regelt die Ausbildung in Unternehmen oder in anderen öffentlichen, genossenschaftlichen oder privaten Einrichtungen, und setzt die Richtlinien für die technische und finanzielle Unterstützung durch das IEFP fest, die in Form von Vereinbarungen (acordos) oder Protokollen (protocolos) gewährt werden kann.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 242/88 vom 7.7.1988 legt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden fest, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Sie nennt die Mindestrechte und
-pflichten der Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, aber in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen.
- Der Erlaß Nr. 86/92 vom 5.6.1992 regelt die Vergabe von Stipendien an Arbeitnehmer, die in Eigeninitiative an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und die gesellschaftliche und berufliche Entfaltung der Arbeitnehmer.
- Der Erlaß Nr. 52/93 vom 8.4.1993 sowie die Verordnung Nr. 54/97 vom 8.4.1997 und Nr. 47/98 vom 7.8.1998 setzen Normen und Verfahren für Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme fest, die theoretischen Unterricht und Betriebspraktika umfassen. Ziel ist es, den Arbeitnehmern das Arbeitsumfeld näher zu bringen und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Die Verwaltungsverordnung Nr. 15/96 vom 23.11.1996 regelt die Vergabe von Fördermitteln für berufliche Ausbildung und Eingliederung sowie für Studien und Lehrmittel, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds gewährt werden.
- Die Verordnung Nr. 53-A/96 vom 17.12.1996 setzt die Höchstbeträge der Kosten fest, die vom ESF für Auszubildende und Ausbilder im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung getragen werden.
- Die Gesetzesverordnung Nr. 242/96 vom 12.12.1996 behandelt das Allgemeine System zur Anerkennung von Berufsausbildungen (Ministerium für Erziehung).
- Die gemeinsame Verfügung Nr. 123/97 vom 7.7.1997 über die Schaffung von allgemeinen und Berufsbildungskursen zur Eingliederung in das Erwerbsleben.
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