Verfassung
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

2.1.1.Verfassung


In der portugiesischen Verfassung sind verschiedene Grundrechte der Arbeitnehmer mit den drei folgenden wichtigen Zielen verankert:

  • - Existenzsicherung durch Arbeit; dazu gehört die Sicherung des Arbeitsplatzes und die materielle Unterstützung bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, die freie Berufswahl und der gleichberechtigte Zugang zum öffentlichen Dienst, das Recht auf Arbeit und das Recht auf eine dem Umfang, der Art und Qualität der Arbeit entsprechende Vergütung;
  • - Schutz der Arbeitsbedingungen, wozu unter anderem der Schutz des Arbeitsentgelts und das Recht auf angemessene Hygiene- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz zählen;
  • - Tarifautonomie, einschließlich des Rechts auf freie Organisation der Arbeitnehmer, auf Mitwirkung der Arbeitnehmervertretungen bei der Ausarbeitung der Arbeitsgesetzgebung oder bei der Festlegung von Arbeitsregelungen, des Rechts der Gewerkschaften auf Abschluß von Tarifverträgen, sowie des Rechts auf Streik.

    Mit dem Verfassungsgesetz Nr. 1/89 wurde eine wesentliche Umgestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung in Gang gesetzt, und zwar durch die Schaffung eines neuen Organs, des Wirtschafts- und Sozialrats, der für die Beratung und Zusammenarbeit im wirtschafts- und sozialpolitischen Bereich zuständig ist. Zusammensetzung, Organisation und Funktionsweise dieses Organs sind gesetzlich geregelt. Aufgrund seines breitgefächerten Aufgabenfeldes setzt sich dieser Rat aus Vertretern der Regierung, der Arbeitnehmerorganisationen, der Wirtschaft sowie der autonomen Regionen und Kommunen zusammen.

    Die Befugnisse der autonomen Regionen sind in der Verfassung festgelegt.

    Das Verfassungsgesetz Nr. 1/92 vom 25.11.1992 regelt die für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags erforderlichen Verfassungsänderungen.


    Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


    EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
    Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
    GHK Consulting Ltd

    30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
    E-mail:
    eeo@ghkint.com