In der portugiesischen Verfassung sind verschiedene Grundrechte der Arbeitnehmer mit den drei folgenden wichtigen Zielen verankert:
Mit dem Verfassungsgesetz Nr. 1/89 wurde eine wesentliche Umgestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung in Gang gesetzt, und zwar durch die Schaffung eines neuen Organs, des Wirtschafts- und Sozialrats, der für die Beratung und Zusammenarbeit im wirtschafts- und sozialpolitischen Bereich zuständig ist. Zusammensetzung, Organisation und Funktionsweise dieses Organs sind gesetzlich geregelt. Aufgrund seines breitgefächerten Aufgabenfeldes setzt sich dieser Rat aus Vertretern der Regierung, der Arbeitnehmerorganisationen, der Wirtschaft sowie der autonomen Regionen und Kommunen zusammen.
Die Befugnisse der autonomen Regionen sind in der Verfassung festgelegt.
Das Verfassungsgesetz Nr. 1/92 vom 25.11.1992 regelt die für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags erforderlichen Verfassungsänderungen.
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