Arbeitsvertrag
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2.1.3.Arbeitsvertrag


Im portugiesischen Arbeitsrechtssystem bildet der Arbeitsvertrag die Grundlage für das individuelle Arbeitsverhältnis.

Mit dem Arbeitsvertrag räumt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegen Entgelt das Recht ein, über seine Arbeitskraft zu verfügen und ihren Einsatz zu bestimmen. Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Außer in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen bedarf er nicht der Schriftform.


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