Die Arbeitsverträge unterliegen rechtlichen Normen, die von den zuständigen staatlichen Organen erlassen werden (Gesetze, Gesetzes- und Durchführungsverordnungen). Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der Verfassung und internationaler Vereinbarungen, die unter den Arbeitsrechtsquellen eine besondere Stellung einnehmen.
Als gesetzliche Arbeitsrechtsquellen sind auch die Erlasse von Mindestarbeitsbedingungen zu nennen. Dabei handelt es sich um allgemeine Verwaltungsakte, von denen die meisten Erweiterungen bestehender Tarifverträge darstellen, die auf Arbeitsverträge zwischen nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern und Unternehmen, die keinem Arbeitgeberverband angehören, anzuwenden sind.
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EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
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