Der Grundsatz der Koalitionsfreiheit
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2.3.2.4.Der Grundsatz der Koalitionsfreiheit


Die Koalitionsfreiheit ist eine besondere Form der Vereinigungsfreiheit und durch die Verfassung geschützt. Sie umfaßt eine Reihe von Rechten und Freiheiten für Arbeitnehmer und Gewerkschaften:

  • - das Recht auf Gründung von Gewerkschaften; hierzu gehört das Recht auf freie Wahl des persönlichen und geographischen Geltungsbereichs einer Gewerkschaft sowie auf ihre freie Organisation, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden darf;
  • - das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten;
  • - das Recht auf freie interne Organisation und Regelungen, die das Recht auf Selbstverwaltung und freie Wahl der Gewerkschaftsstruktur (Unionen, Fachverbände, Dachverbände) garantiert;
  • - das Recht auf Gewerkschaftstätigkeit innerhalb der Unternehmen. Hierzu gehört die Anerkennung der Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen und ihrer Organisation (Gewerkschaftsdelegierte und -ausschüsse). Gewährleistet wird außerdem der Zutritt der Arbeitnehmervertreter zu den Arbeitsplätzen, das Versammlungsrecht, das Recht auf einen Arbeitsplatz für die Gewerkschaftsdelegierten, das Informationsrecht sowie ein Zeitausgleich für die Gewerkschaftstätigkeit;
  • - das Recht der Arbeitnehmervertreter auf besonderen Schutz durch eine Reihe von Maßnahmen, die ihren besonderen Funktionen in der Arbeitsorganisation gerecht werden. Dieses Verfassungsrecht wurde umgesetzt im Kündigungsschutzgesetz, im Gewerkschaftsgesetz und im Betriebsratsgesetz.

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