Gründung von Arbeitgeberverbänden
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2.3.1.1.Gründung von Arbeitgeberverbänden


Arbeitgeberverbände erwerben Rechtsfähigkeit durch Registrierung ihrer Satzung beim Ministerium für Arbeit und Solidarität und anschließende Veröffentlichung im Boletim do Trabalho e Emprego.


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